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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Vampire Academy im Auftrag der Universum Film GmbH

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„Vampire Academy ist ein US-amerikanischer Fantasyfilm aus dem Jahr 2014. Der Regisseur Mark Waters produzierte den Film in Zusammenarbeit mit der US-Filmgesellschaft The Weinstein Company. Er basiert auf dem Roman „Blutsschwestern von Richelle Mead.“(Quelle Wikipedia) Um der unerlaubten Verbreitung des Filmes entgegenzuwirken, hat der Rechteinhaber Universum Film GmbH eine Ermittlungsfirma damit beauftragt, aufzuzeichnen, ob der Film unerlaubt im Internet verbreitet wird. Diese Art der Ermittlung wird aktuell bei fast allen Neuveröffentlichungen angewendet. Wer von diesen Firmen ertappt wird, der muss mit einer Abmahnung rechnen. Ausgesprochen wird die Abmahnung im Auftrag der Rechteinhaber durch eine Anwaltskanzlei. In dem aktuell vorliegenden Fall wegen des Films „Vampire Academy“ tritt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München auf. Die Anwälte fordern infolge der Ermittlungsarbeit vom betroffenen Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 815,00 Euro.

Gegen die Forderung kann sich der Betroffene wehren. Die Ansprüche der Gegenseite sind nicht in Stein gemeißelt und bedürfen einer kritischen Prüfung, derer sie nicht immer Stand halten können. Warum ist das so? In der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Vampire Academy“ geht die Gegenseite davon aus, dass der angeschriebene Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Oftmals sind Dritte für die Rechtsverletzung verantwortlich, was im Rahmen der Abmahnung in der Regel nicht berücksichtigt wird und werden kann, da die Ermittlung immer an der Haustür des Betroffenen endet.

Daher sollten sich Empfänger einer Abmahnung immer kritisch mit der Forderung auseinandersetzen und die Abmahnung durch einen Anwalt prüfen lassen. Damit für einen ersten Überblick keine Kosten entstehen, bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte die Möglichkeit einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung. Im Rahmen dieser Kontaktaufnahme besteht die Möglichkeit, die Angelegenheit mit einem in der Materie kundigen Anwalt zu besprechen. Ziel einer möglicherweise daraufhin folgenden Verteidigung ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abgibt. Gerne helfen wir im Abmahnfall auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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