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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der Rechtsverletzung an dem Film Die eiserne Lady

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Viele Empfänger einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer sind sehr verunsichert was in Folge dieses Schreibens zu tun ist. In der Abmahnung wird aufgezeigt, dass über den auf den Empfänger angemeldeten Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung an dem Film - Die eiserne Lady - begangen wurde. Auf die Abmahnung sollte in jedem Fall zeitnah und angemessen reagiert werden. 

Wichtig im Rahmen einer Verteidigung ist es, in jedem Fall die Wiederholungsgefahr auszuräumen. In dieser Gefahr befindet sich der Rechteinhaber des streitgegenständlichen Filmes - Die eiserne Lady - bis zu dem Zeitpunkt an dem der Abgemahnte eine schriftliche Unterlassungserklärung abgegeben hat.

In dieser muss er sich verpflichten, das abgemahnte Verhalten zu beenden und nicht mehr zu wiederholen. Weiter muss er schriftlich bestätigen, im Falle eine Wiederholungstat eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Diese Erklärung wird auch Unterlassungserklärung bzw. strafbewehrte Unterlassungserklärung genannt. Der Empfänger der Waldorf Abmahnung hat jedoch nur bedingt Zeit, die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Die Frist kann dem Schreiben entnommen werden. In der Regel hat der Empfänger bis zu 14 Tagen Zeit. Gerade in Fällen der Urheberrechtsverletzung mit der möglichen Gefahr einer zeitnahen Wiederholungstat sind kurze Fristen in der Regel anstandslos hinzunehmen.

Mit eine hohen Wahrscheinlichkeit ist der Waldorf Frommer Abmahnung wegen der Rechtsverletzung eine bereits vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss nicht verwendet werden. Es steht dem Betroffenen frei - und das wissen die wenigsten - eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Hier sollte nur so wenig wie nötig bestätigt und versprochen werden. Ähnlich einem Vertrag versucht jede Seite ihre Interessen optimal zu vertreten. Da ist der Rechteinhaber mit der abmahnenden Kanzlei sicherlich vorerst in der besseren Position. Damit auch die Interessen des Abgemahnten in dem Sinne vertreten werden, dass eine Nachverhandlung wegen der Geldforderung überhaupt noch Sinn macht, raten wir immer dazu, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. 

Neben der thematisierten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer auch die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 Euro. Der Betrag setzt sich in der Regel aus 506,00 Euro Anwaltskosten und 450,00 Euro Schadensersatz. Im Zusammenhang mit der Geldforderung muss grundsätzlich hinterfragt werden, ob die geforderte Summe angemessen ist. Weiter muss die individuelle Situation berücksichtigt werden. Abhängig davon ob der Anschlussinhaber oder Dritte die Rechtsverletzung begangen haben kann möglicherweise eine Teilforderung zurückgewiesen werden.

Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung.

Weitere Informationen unter: http://www.dr-abmahnung.de/blog

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk Die eiserne Lady.

1.  Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihr

Dr. Alexander Wachs


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