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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der Serie "Shameless - Nicht ganz nüchtern"

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Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt konsequent im Auftrag der Warner Bros. Entertainment angebliche Urheberrechtsverletzungen an unterschiedlichen Serien ab. Aktuellen Berichten zufolge geht es nunmehr auch um die Serie „Shameless“. Dem Betroffenen wird zur Last gelegt, eine oder mehrere Episoden der Serie „Shameless“ unerlaubt verbreitet zu haben.

Was wird von den Abgemahnten gefordert?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert in der Abmahnung wegen „Shameless – Nicht ganz nüchtern“ die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die Gefahren einer solchen beruhen in ihrer lebenslangen Bindung und der Pflicht zur Zahlung einer erheblichen Vertragsstrafe, falls man dagegen verstößt. Wer Teenager im Haus hat, wird von der neuen und prominent diskutierten BearShare-Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 8.01.2014, I ZR 169/12) nicht profitieren. Jene hatte die Pflicht zur Abgabe der Unterlassungserklärung noch eingeschränkt und besagt, dass man einem volljährigen Familienangehörigen seinen Internetanschluss überlassen kann, ohne diesen belehren oder überwachen zu müssen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkreten Anlass für die Befürchtung hat, dass das Familienmitglied den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht, hat er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Bei minderjährigen Kindern ist hingegen die Morpheus-Entscheidung (BGH, Urteil vom 15. November 2012 – I ZR 74/12) zu beachten, wonach eine Belehrung des minderjährigen Kindes geboten ist. Die Reichweite der Belehrung ist nicht immer eindeutig zu ermitteln, weswegen keinesfalls bei Teenagern kategorisch auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung verzichtet werden kann.

Was ist von der beigefügten Unterlassungserklärung der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Shameless – Nicht ganz nüchtern“ zu halten?

Sobald die Frage geklärt ist, ob die Unterlassungserklärung abzugeben ist, kann man sich der Frage zuwenden, ob die Geldforderung zu erfüllen ist. Hier ist festzustellen, dass das Angebot noch deutlich verbessert werden kann, schließlich ist die Rechtsprechung mit den beiden BGH-Entscheidungen „Morpheus“ und „BearShare“ für Abgemahnte in den letzten Jahren deutlich besser geworden. Freilich bedarf es Kenntnis des Sachverhalts und der aktuellen Rechtsprechung; ein versierter Anwalt kann Sie da in sicheres Fahrwasser bringen. Rufen Sie uns gern an, wenn Sie eine Waldorf Frommer Abmahnung für „Shameless“ erhalten haben. Das erste Gespräch zu Chancen und Risiken ist kostenlos. Wir beraten seit knapp sieben Jahren Abgemahnte aus dem ganzen Bundesgebiet.

Dr. Wachs Rechtsanwälte


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