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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Nymphomaniac I und II im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH

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Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag des Rechteinhabers Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft die angebliche Urheberrechtsverletzung an den Filmen Nymphomaniac I und Nymphomanic II ab. Dem Betroffenen wird in der Abmahnung vorgeworfen, einen oder beide Teile des Filmwerks unerlaubt in einem Peer-to-Peer-Netzwerk verbreitet zu haben.

Wegen dieser Rechtsverletzung machen die Anwälte aus München Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche geltend. In einer aktuell zur Prüfung vorliegenden Abmahnung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer wegen des unerlaubten Downloads beider Teile einen Geldbetrag in Höhe von 1481,30 Euro. Betroffene, die lediglich einen Teil geladen und verbreitet haben, werden sich mit einer Forderung in Höhe von 815,00 Euro auseinandersetzen müssen.

Nach dem Erhalt der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Nymphomaniac geht es darum, zeitnah, aber nicht vorschnell zu reagieren. Das Ziel ist es, sich ausgiebig über die Chancen, Risiken und Kosten einer Verteidigung zu informieren. Da sich der Betroffene mit der Abmahnung in einem zivilrechtlichen Verfahren befindet, muss er keine Ermittlungen der Behörden befürchten. Wer sich gegen die Abmahnung wehrt, der tut dieses in erster Linie außergerichtlich. Wer die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Nymphomaniac ignoriert, der muss mit weitreichenden Konsequenzen, wie z.B. einer einstweiligen Verfügung, einer Unterlassungs- und Kostenklage rechnen.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung wegen Nymphomaniac konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In diesem Telefonat geht es darum, offene Fragen zu beantworten und aufzuzeigen, welche Möglichkeiten einer außergerichtlichen Verteidigung bestehen. Die Verteidigung im Falle einer Abmahnung bietet Dr. Wachs für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag, der bereits im ersten Gespräch mitgeteilt wird. Eine Kontaktaufnahme per Mail, per Telefon oder durch einen persönlichen Besuch in der Kanzlei in Hamburg ist möglich. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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