Veröffentlicht von:

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen "Planet der Affen: Revolution"

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Kanzlei Waldorf Frommer ahndet unerlaubte Verbreitung des Films „Planet der Affen: Revolution“

Kinofans werden die neue Verfilmung der Story um den Planet der Affen sehnsüchtig erwarten. Je beliebter ein gewisser Film, ein Hör-Buch, E-Book oder ein Lied ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der besitzhabende Rechteinhaber versucht, der unerlaubten Verbreitung in Peer-to-Peer Netzwerken entgegenzuwirken. So geschehen wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Werk „Planet der Affen: Revolution“. Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment geht die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München gegen Internet Anschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wird, das Werk „Planet der Affen: Revolution“ heruntergeladen und damit zeitgleich verbreitet zu haben.

Worum geht es in der Abmahnung wegen „Planet der Affen: Revolution“?

Wie bereits angeführt geht es um den Vorwurf, dass über den Anschluss des Abgemahnten das streitgegenständliche Werk Dritten zur Verfügung gestellt wurde. Demnach fordert die Gegenseite die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Anwaltskosten und Schadensersatz.

Gegen die Abmahnung kann sich der Betroffene wehren

In der Abmahnung von Waldorf Frommer für „Planet der Affen: Revolution“ geht die Gegenseite pauschal davon aus, dass der angeschriebene Anschlussinhaber direkt für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Die Praxis jedoch hat gezeigt, dass dieses nicht immer gegeben ist. Oftmals haben Dritte, zum Beispiel Freunde Familienangehörige oder Ehepartner, den Internetanschluss mitgenutzt und kommen somit auch als Täter infrage. Sollte das der Fall sein, ist es jedoch nicht ratsam, es ohne Absprache mit einem Anwalt an die Gegenseite heranzutragen.

Wer sich gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer wehrt, der tut dieses in erster Linie außergerichtlich. Hierbei geht es darum, sich abschließend und für beide Seiten mit einem annehmbaren Ergebnis zu einigen. Sicherlich kann ein durch den Abgemahnten beauftragter Anwalt bei dieser Verhandlung gute Dienste leisten.

Ziel einer Verteidigung ist es, dass die Abmahnung der Gegenseite geprüft wird und unter Berücksichtigung aktueller Gerichtsurteile sowie der Bewertung des Einzelfalls Gegenargumente angebracht werden. Somit kann in aller Regel der geforderte Geldbetrag erheblich reduziert werden.

Doch in der Abmahnung der Waldorf Frommer Anwälte wegen „Planet der Affen: Revolution“ geht es nicht nur um Geld. Der Betroffene wird auch aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dieser soll er sich verpflichten, das abgemahnte Verhalten zu beenden und nicht mehr zu wiederholen. Oftmals sind den Abmahnungen bereits vorgefertigte Unterlassungserklärungen beigefügt. Diese müssen nicht verwendet werden. Solch eine Unterlassungserklärung ist ein Leben lang gültig, sollte immer von dem eigenen Anwalt erstellt und nicht ungeprüft unterzeichnet werden.

Was bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte im Fall einer Abmahnung?

Nach dem Erhalt solcher eine Abmahnung stellen sich dem Betroffenen viele Fragen. Sicherlich bietet das Internet grundlegend die Möglichkeit, sich zu der Abmahnung von Waldorf Frommer für „Planet der Affen: Revolution“ zu informieren. In der Regel bleiben jedoch viele Unsicherheiten bestehen und viele Fragen offen. Daher bieten Dr. Wachs Rechtsanwälte die Möglichkeit, sich per E-Mail oder telefonisch an einen Anwalt zu wenden. Für dieses erste Telefonat oder die erste Kontaktaufnahme fallen keine Kosten an. Durchaus besteht auch die Möglichkeit, sich in der Kanzlei in Hamburg persönlich an Dr. Wachs zu wenden. Die Verteidigung gegen eine Waldorf Frommer Abmahnung für „Planet der Affen: Revolution“ bieten Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen vorher festgelegten pauschalen Abgeltungsbetrag an. Ein Kostenrisiko ist somit minimiert. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Wachs Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema