Abmahnung der Lupedi UG im Auftrag der RAe Bleischwitz & Schierer: Ebay – Privat oder gewerblich?

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Uns liegen aktuell wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, ausgesprochen durch die Kanzlei Bleischwitz & Schierer im Auftrag der Lupedi UG, vor.

1. Der Abmahner

Der Abmahner firmiert unter Lupedi UG (haftungsbeschränkt) und betreibt einen relativ überschaubaren ebay Shop unter dem ebay Mitgliedsnahmen „lupedia-de“. Unter der URL www.lupedia.de befindet sich aktuell keine Website.

Der Lupedia Shop auf ebay hat aktuell lediglich 163 Bewertungen und ist im Bereich Modeschmuck anzusiedeln. 

2. Wettbewerbsrechtlicher Vorwurf

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, die Angebote auf der Verkaufsplattform ebay als private Angebote zu kennzeichnen, obwohl tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

Ob privates oder schon gewerbliches Handeln vorliegt, ist eine Einzelfallentscheidung.

Als Indizien können folgende Punkte dienen:

  • Wiederholte Verkaufstätigkeit
  • Gleichartige Waren, neue Waren
  • Anbieten kurz zuvor selbst erworbener Waren
  • Anbieten von Waren Dritter
  • Anbieter ist sonst gewerblich tätig (insbesondere auf ähnlichen Verkaufsplattformen)
  • Anzahl der Bewertungen
  • Powersellerstatus

Weiterhin hat der BGH in seinem Urteil vom 04.12.2008 (Az. I ZR 3/06) wie folgt ausgeführt:

„Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internetplattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist auf Grund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sog. Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen“.

Sollten Sie also unsicher sein, ob Sie privat oder gewerblich auf ebay oder ebay-Kleinanzeigen handeln oder haben Sie sogar schon eine Abmahnung erhalten, so empfehlen wir dringend eine Prüfung durch einen im Wettbewerbsrecht versierten Anwalt.

3. Vorgehen

Unterzeichnen Sie niemals ungeprüft eine Unterlassungserklärung. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, denn eine Unterlassungserklärung bindet Sie unter Umständen ein Leben lang.

Rufen Sie an oder übersenden Sie Ihre Abmahnung per E-Mail.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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