Abmahnung der Rechtsanwältin Daniela Schmidt i. A. d. WSI GmbH wegen eines Verstoßes gegen § 2 PAngV

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Wir berichteten bereits über Abmahnungen der Rechtsanwältin Daniela Schmidt aus Bremen im Auftrag der WSI GmbH aus Weyhe wegen fehlender Angabe des Grundpreises beim Verkauf alkoholhaltiger und alkoholfreier Getränke, so z. B.:

Rechtsanwältin Daniela Schmidt mahnt i. A. d. WSI GmbH Verstöße gegen die PAngV (Grundpreis) ab

Derzeit liegt uns eine weitere Abmahnung der Rechtsanwältin im Auftrag der WSI GmbH vor. Dem Abgemahnten wird ein Verstoß gegen § 2 PAngV (Preisangabenverordnung) bzw. Art. 3, 4 Richtlinie 98/6/EG vorgeworfen. Gem. § 2 PAngV zw. Art. 3, 4 Richtlinie 98/6/EG ist neben dem Verkaufspreis der Preis je Maßeinheit (Grundpreis) anzugeben. Dem Abgemahnten gegenüber wird vorgeworfen, er habe alkoholhaltige und alkoholfreie Getränke auf der Plattform eBay.de ohne Angabe des Grundpreises angeboten. Daraus folgend ergebe sich für die WSI GmbH ein Unterlassungsanspruch aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG i. V. m. § 3 UWG.

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und einer Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 1.171,67 € aufgefordert. Diese Kosten ergeben sich aus dem Streitwert von 20.000 €, den die Rechtsanwältin für den Unterlassungsanspruch ansetzt.

Was ist nach Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zu tun?

Sie sollten zunächst beachten, dass eine Abmahnung und die dort festgesetzte Frist stets ernst zu nehmen sind. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann weitreichende und insbesondere kostspielige Konsequenzen mit sich ziehen. Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung der Abmahnkosten ist stets die Heranziehung einer fachspezifischen anwaltlichen Beratung zu empfehlen. Zunächst muss überprüft werden, ob ein Wettbewerbsverstoß überhaupt anzunehmen ist. Auch wenn Verstoß vorliegen sollte, sollte in jedem Fall nicht die vom Abmahner vorgefertigte Erklärung unterschrieben werden. Auch ist zu prüfen, ob die Zahlungsansprüche in der Höhe tatsächlich bestehen. Oftmals lassen sich durch eine gute Verteidigungsstrategie die Zahlungsansprüche reduzieren.

Gerne helfen wir auch Ihnen mit Ihrer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Kontaktieren Sie uns einfach über das Kontaktformular auf anwalt.de oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer. Oder rufen Sie uns einfach und schnell persönlich an.


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