Veröffentlicht von:

Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Alicia Keys Girl on Fire mit Forderung von 815 Euro

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München ist eine große Anwaltskanzlei, die mehr als 15 Anwälte beschäftigt und für große Medienunternehmen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen abmahnen. Aktuell liegt der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Albums Alicia Keys Girl on Fire vor.

Zuvor hat eine Ermittlungsfirma angeblich Beweis sicher festgestellt, dass das streitgegenständliche Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Download bereitgestellt wurde. Diese Form der Ermittlung kann jedoch nicht den wahren Täter ausmachen sondern endet immer an der Haustür des verfolgten Rechtsverletzers. Die Gegenseite kann lediglich feststellen, über welche dynamische IP Adresse eine Datei mit einem konkreten Haschwert bereitgestellt wurde. Nur die wenigsten Internetanschlüsse besitzen eine feste IP Adresse und bekommen daher von dem Internetanbieter zu jeder Einwahl eine neue Adresse zugeteilt. Die Kanzlei Waldorf Frommer wendet sich in der Abmahnung wegen Alicia Keys Girl on Fire daher erst einmal an den registrierten Anschlussinhaber. Die Praxis hat jedoch gezeigt dass ein Internetanschluss oftmals von vielen Personen, hierzu zählen sich Familienangehörige und Freunde, oder aber auch Besucher, genutzt wird. Eine konkrete Aussage zur wahren Täterschaft ist daher nicht immer eindeutig machbar. Auch wenn sich der Internetanschlussinhaber nicht direkt für die Rechtsverletzung an dem Album Alicia Keys Girl on Fire verantwortlich fühlt, muss er in einem gewissen Rahmen auf die Abmahnung und die Forderung reagieren.

Was wird in der Abmahnung von Waldorf Frommer für Alicia Keys Girl on Fire gefordert?

Die Kanzlei Waldorf Frommer macht für das Unternehmen Sony Music Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend. Hinzu wird der Betroffene aufgefordert, die in der Angelegenheit angefallenen Anwaltskosten zu zahlen. Den Schadenersatz beziffern die Waldorf Frommer Anwälte auf 600 € und den angefallenen Aufwendungsersatz auf 215 €. In der Abmahnung sind zwei Fristen gesetzt. Diese sollten in jedem Fall berücksichtigt werden. Wer nicht innerhalb des gesetzlichen Rahmens reagiert, der schwächt unnötig seine gute Ausgangslage.

Der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Alicia Keys Girl on Fire ist ein „Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages" beigefügt. Dieses Angebot sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Anwalt unterzeichnet werden. Oftmals ist eine Änderung und Neuformulierung der Unterlassungserklärung notwendig.

Die Forderung der Abmahnung für Alicia Keys Girl on Fire besteht aus unterschiedlichen Anteilen. Es sollte im Rahmen einer Verteidigung geprüft werden, ob die Gegenseite die Ansprüche in vollem Umfang durchsetzen kann, oder ob nicht die Anwaltskosten und/oder der Schadensersatz zurückgewiesen werden können.

Nach dem Erhalt eines Abmahnschreibens geht es darum, sich ausgiebig über die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung zu informieren. Das Internet bietet hier unterschiedliche Möglichkeiten sowie Foren von Vereinen und Initiativen, die Abgemahnten mit Rat und Tat zur Seite stehen. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass diese Informationen nicht immer auf dem neuesten Stand sind.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für das Album Alicia Keys Girl on Fire konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an Dr. Wachs wenden. Die Kontaktaufnahme ist auch per Mail oder durch einen persönlichen Besuch in der Kanzlei in Hamburg möglich. Nach diesem Gespräch kann der Betroffene entscheiden, was das Beste für ihn ist. Mit einem starken Anwalt im Rücken lässt sich gerade in Abmahnfall viel bewegen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung gerne helfen wir Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Wachs Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema