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Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Kings of the City für die Tiberius Film GmbH

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Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Kings of the City für Tiberius Film GmbH: Wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Film Kings of the City geht der Rechteinhaber Tiberius Film GmbH unter Zuhilfenahme der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gegen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wurde, den Film Kings of the City unerlaubt in einem Netzwerk verbreitet zu haben.

Der Betroffene wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Geldbetrag in Höhe von 1028 Euro zu zahlen. Die Forderung setzt sich aus 450,00 Euro Schadensersatz sowie 578,00 Euro Anwaltskosten zusammen.

Die Unterlassungserklärung ist die Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten in Zukunft nicht wieder vorzunehmen. Der Abgemahnte kann verpflichtet werden eine Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl er die fragliche Datei schon lange von seinem Rechner gelöscht hat. Es droht nämlich eine Wiederholungsgefahr. Das heißt bis sich der Abgemahnte schriftlich verpflichtet es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, die den Film Kings of the City nicht mehr zu verbreiten, kann der Gegner diesen Unterlassungsanspruch mit sehr hohen Kosten für den Abgemahnten gerichtlich durchsetzen. Darum wird oftmals geraten lieber eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben.

Doch auch gegen die Geldforderung der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Kings of the City sollte kritisch geprüft vorgegangen werden. Ein Anwalt kann hier gute Dienste leisten und unberechtigte Anteile zurückweisen. Die Praxis hat gezeigt, dass eine Verteidigung und Prüfung durch einen Anwalt gute Chancen hat.

Was bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte im Falle der Waldorf Frommer Abmahnung für Kings of the City?

Internetanschlussinhaber, die mit einer Abmahnung konfrontiert werden können sich im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In dieser ersten Kontaktaufnahme geht es in erster Linie um die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung. Die Verteidigung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag. Dadurch entstehen für den Betroffenen keine unabsehbaren Kosten. Abgemahnte erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte

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