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Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen "Let´s Be Cops - Die Party Bullen"

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Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen „Let´s Be Cops - Die Party Bullen“ im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte geht für den Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH gegen Internetanschlussinhaber vor,  denen im Rahmen einer Abmahnung vorgeworfen wird, die Rechte an dem Film „Let´s Be Cops - Die Party Bullen“ verletzt zu haben. Der konkrete Vorwurf lautet, den Film über den Internetanschluss in einem Peer-to-Peer Netzwerk Dritten zum Download angeboten zu haben. Mit der hieraus resultierenden Forderung wendet sich die Gegenseite erst einmal an den Anschlussinhaber. Oftmals jedoch – so hat es die Praxis gezeigt – sind Dritte für die angebliche Rechtsverletzung verantwortlich. Doch auch wenn sich der angeschriebene Anschlussinhaber nicht direkt für das Donwloadangebot von „Let´s Be Cops - Die Party Bullen“ verantwortlich fühlt, muss er sich mit der Abmahnung auseinandersetzen.

Was wird in der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Let´s Be Cops - Die Party Bullen“ gefordert?

Wegen der angeblichen Rechtsverletzung macht die Gegenseite einen Unterlassungsanspruch geltend. Erfüllt werden soll dieser mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hiermit muss sich der Betroffene nach dem Abstellen des gerügten Verhaltens schriftlich verpflichten, das Werk „Let´s Be Cops - Die Party Bullen“ nicht mehr in Internet zu verbreiten. Sollte er hiergegen verstoßen, so habe er eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. In den meisten Fällen muss solch eine Unterlassungserklärung auch abgegeben werden. Mit dem fristgerechten Eingang einer korrekt formulierten Erklärung sind eine einstweilige Verfügung oder eine kostenintensive Unterlassungsklage abgewendet. Der Waldorf Frommer Abmahnung ist  bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte jedoch nicht ungeprüft verwendet werden. Die in Abmahnungen mitgeschickten Erklärungen sind  regelmäßig zu weit gefasst. In den meisten Fällen ist eine Abmilderung in einigen Punkten notwendig.

Was bietet die Kanzlei Dr.  Wachs Rechtsanwälte im Zusammenhang mit der Waldorf Frommer Abmahnung für „Let´s Be Cops - Die Party Bullen“?

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte vertritt seit Jahren Abgemahnte aus ganz Deutschland. Ortstermine sind hierbei nicht notwendig. Ziel einer Verteidigung ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abgibt. Erreicht wird dieses durch eine kritische Prüfung der Abmahnung von Waldorf Frommer für „Let´s Be Cops - Die Party Bullen“ mit der Zurückweisung unberechtigter Anteile und der Neuformulierung einer Unterlassungserklärung. Welche Chancen und Risiken eine Verteidigung in der jeweiligen Situation hat, dazu berät Dr. Wachs im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung.

Die Vertretung bietet die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen festgelegten Pauschalbetrag, der vor der Beauftragung in dem ersten Telefonat mitgeteilt wird.

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