Abmahnung des Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. erhalten?

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In regelmäßigen Abständen erreichen uns Abmahnungen des Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.. Die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen werden auf dem Gebiet des KFZ-Handels ausgesprochen. Dem Abgemahnten wird ein unlauteres Verhalten vorgeworfen. Er soll  Kraftfahrzeuge im Internet zum Verkauf angeboten haben. Hierbei habe er sich als privater Anbieter ausgegeben; tatsächlich sei sein Handeln jedoch als gewerblich einzustufen. Es sei der unzutreffende Eindruck erweckt worden, der Anbieter sei Verbraucher. Dies sei ein Verstoß gegen §§ 3 Abs. 1, Abs. 3 i. V. m. Nr. 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG. Wir haben über diese Abmahnungen bereits berichtet, vgl.

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-des-verband-bayerischer-kfz-innungen-fuer-fairen-wettbewerb-e-v-erhalten/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/vbkfw-ev-verband-bayerischer-kfz-innungen-fuer-fairen-wettbewerb-ev-abmahnungen-vertragsstrafen_182524.html

Vorab:

Liegt Ihnen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift des Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. vor?

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven PartG, stehen Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. Sie können uns hierzu telefonisch unter 0251 20 86 80 30 oder per Mail (info@wd-recht.de) erreichen.

Was verlangt der Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.?

Der Verein verlangt die Unterlassung des vermeintlich unlauteren Verhaltens und fordert zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine von dem Verein vorformulierte –sehr weitreichende- strafbewehrte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Zudem macht der Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. die Erstattung pauschalierter Kosten geltend.

Wie ist zu reagieren?

Die Abmahnung sollte unbedingt ernst genommen werden. Insbesondere die gesetzten Fristen sind einzuhalten. Lässt der Abgemahnte die Frist reaktionslos verstreichen, droht eine unmittelbare gerichtliche Inanspruchnahme durch den Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.  Es ist dennoch sowohl von einer selbständigen Kontaktaufnahme mit der Gegenseite als auch von einer vorschnellen Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung abzuraten. Denn die Erklärung ist sehr weitgehend und enthält insbesondere eine Beweislastumkehr zu Lasten des Abgemahnten. Die Abmahnung sollte daher bestenfalls einem Spezialisten für Wettbewerbsrecht, bspw. einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zu einer Prüfung überlassen werden. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, so ist er aufgrund seiner Erfahrung insbesondere in der Lage, eine für den Abgemahnten günstigere –modifizierte- Unterlassungserklärung zu verfassen.

Unsere Verhaltenstipps:

    Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die gesetzten Fristen!

    Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf!

    Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation!

    Kontaktieren Sie einen Fachanwalt!

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Bereits seit vielen Jahren sind wir –insbesondere als Fachanwälte im gewerblichen Rechtsschutz- auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes tätig. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Kontaktieren Sie uns zu einer kostenlosen Ersteinschätzung gerne unter 0251 20 86 80 30  oder senden Sie uns die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de. Wenn Sie uns eine Rufnummer hinterlassen, melden wir uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Unsere Gegnerliste: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/


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