Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e. V.: Lebensmittel-Kennzeichnung

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Abmahner

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. (Maisacher Str. 6, 82256 Fürstenfeldbruck (weitere Informationen unter https://www.verbraucherschutzverein.org/) hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Verbraucherrecht insbesondere in Bezug auf unzulässige Wettbewerbshandlungen durchzusetzen. Es ergehen somit nicht selten Abmahnungen durch den Verein.

Der Vorwurf

Die Inhalte der Abmahnungen sind unterschiedlich, in diesem Jahr hörte man vermehrt vom Vorwurf unzulässiger Garantiewerbung auf eBay und unzureichender Kennzeichnung von Lebensmitteln sowie Verstößen gegen die Health Claims-Verordnung.

Die Forderung

Gefordert wird natürlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin sollen auch die durch die Abmahnung entstandenen Kosten ersetzt werden – diese fallen bei Vereinen mangels der Beauftragung von Rechtsanwälten regelmäßig unter 300,00 € aus.

Unsere Einschätzung

Eine Garantiewerbung auf eBay ist nur dann zulässig, wenn sie alle Garantiebedingungen genau erkennen lässt. Bei der Angabe aller erforderlichen Informationen können schnell Fehler unterlaufen, häufig fehlen die Angaben komplett. Gleichermaßen ist die Lebensmittelkennzeichnung häufig fehlerbelastet – insbesondere müssen bei Internetkäufen alle Nährwertinformationen bereits online einsehbar sein. Alle Angaben ordnungsgemäß zu machen, ist mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden, wir raten somit zu einer rechtzeitigen Beratung, um Abmahnungen zu vermeiden.

Insbesondere muss für alkoholhaltige Getränke auf gesundheitsbezogene Angaben verzichtet werden, eine Angabe wie „der gesündeste Wein“ ist nach der Health Claims-Verordnung unzulässig.

Unser Rat

Reagieren Sie fristgemäß, aber nicht voreilig: Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nie unüberlegt abgegeben werden. Es besteht sonst das Risiko, dass Sie sich zu weitreichend verpflichten, die von der Gegenseite vorformulierten Entwürfe sind nämlich meist zu weit gefasst. Je weiter die Erklärung, desto höher ist jedoch das Risiko eines Verstoßes. Und in einem solchen Fall beläuft sich die Zahlung nicht auf unter 300,00 €, es werden dreistellige Summen verlangt. Der Verein ist bekannt dafür, die Einhaltung abgegebener Erklärungen zu überprüfen, es ist also Vorsicht geboten!

Lassen Sie sich am besten von einem Fachanwalt beraten, ob und in welcher Form Sie eine Erklärung abgeben sollten, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Hierfür stehen wir Ihnen im Rahmen unserer kostenfreien, unverbindlichen Ersteinschätzung gerne zur Verfügung.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Muffert

Beiträge zum Thema