Abmahnung durch Nimrod, rka Reichelt Klute Aßmann, Rasch Rechtsanwälte, Waldorf Frommer, C-Law GbR u. a.

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Viele Rechteinhaber lassen durch spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien urheberrechtliche Abmahnungen versenden. Die jeweiligen Kanzleien fordern im Namen ihrer Auftraggeber von den Abgemahnten die Zahlung von Schadensersatz und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Im Fall der Nichtreaktion wird immer häufiger ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Diese gilt es in jedem Fall zu vermeiden.

Zum Beispiel haben bisher folgende Kanzleien für ihre Auftraggeber Abmahnungen versendet:

  • Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Majestic Filmverleih GmbH (Feuchtgebiete)
  • C-Law GbR Rechtsanwälte für die Wolfgang Embacher Filmproduktion
  • Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Malibu Media LLC.
  • Nimrod Rechtsanwälte für die Rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH (Euro Truck Simulator 2)
  • Sasse & Partner Rechtsanwälte für die WVG Medien GmbH (div. Folgen von The Walking Dead)
  • Rasch Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH
  • rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH

Die Ansprüche werden damit begründet, dass der Abgemahnte auf einer Internettauschbörse Musiktitel oder Videos zum Herunterladen angeboten habe und dadurch die Rechte des Rechteinhabers verletzt habe. Die geforderten Beträge reichen von ein paar Hundert Euro bis zu mehreren Tausend Euro! Oft haben die Betroffenen nur einige wenige Tage Zeit, um zu reagieren.

Unsere Empfehlung: Geben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung ab und zahlen Sie auch nicht voreilig an die Abmahnkanzlei!

Diese geforderten Beträge sind unseres Erachtens völlig überhöht und unverhältnismäßig. Häufig bestehen gar keine Ansprüche oder weitaus geringere Ansprüche als die geforderten.

Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung lässt Ihre Interessen unberücksichtigt. Sie bindet Sie ein Leben lang an die nachteiligen Folgen. Dieses Risiko sollten Sie vermeiden!

Ein auf Abmahnungen spezialisierter Rechtsanwalt kann eine speziell auf Ihren Einzelfall zugeschnittene modifizierte Unterlassungserklärung für Sie entwerfen.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an oder nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung zu erfragen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per E-Mail zur Einsicht übersenden. Wir sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

Ihr

Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Johnsallee 62
20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96
Fax: 040 - 822 436 98
E-Mail: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www. abmahnsoforthilfe.de


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