Abmahnung durch Rainer Munderloh, Waldorf Frommer, WeSaveYourCopyrights od. Negele Zimmel Greuter Beller

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Abmahnung wegen einer Urheberechtsverletzung erhalten? Die Musik-, Film- und Softwareindustrie verfolgt Urheberrechtsverletzungen. Meist werden diese Verstöße über sog. Internettauschbörsen begangen. Es gilt: die Abmahnung sollte ernst genommen werden um Weiterungen vermeiden zu können.

Unterschiedlichste Rechteinhaber lassen durch diverse Anwälte und Rechtsanwaltskanzleien solche urheberrechtlichen Verstöße kostenpflichtig und kostenintensiv abmahnen. Die jeweilige Kanzlei fordert im Namen ihrer Auftraggeber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiter wird die Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes gefordert. 

U. a. lassen folgende Auftraggeber durch nachstehende Kanzleien die urheberrechtlichen Abmahnungen verschicken. 

  • Die RGF Productions Ldt. durch Rechtsanwalt Rainer Munderloh,
  • Constantin Film Verleih GmbH, Warner Bros. Entertainment GmbH oder Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch Waldorf Frommer aus München,
  • Zooland Music GmbH durch WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
  • M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD durch Negele Zimmel Greuter Beller.

Dem Adressaten der jeweiligen Abmahnung wird i. d. R. vorgeworfen, dass er über seinen Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Dateien illegal anderen Tauschbörsennutzern zum Upload angeboten habe. Aufgrund dieser angeblich unberechtigten Vervielfältigung habe der Rechteinhaber nun Anspruch auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiter werden Sie als Abgemahnter aufgefordert neben den Kosten der Abmahnung auch einen Schadenersatz an die Abmahnkanzlei zu überweisen. Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung pauschalisiert die jeweilige Abmahnkanzlei die Gesamtforderung aus Schadenersatz und Anwaltskosten zu einem sog. Vergleichsangebot. Die Anwälte der Abmahnsoforthilfe.de erachten dieses Vergleichsangebot als weit überhöht. Auch die der Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung ist in der Regel nachteilig für den Abgemahnten. Hier ist zu einer vom fachkundigen Rechtsanwalt erstellten modifizierten Unterlassungserklärung anzuraten.  

Gerne überprüfen die Anwälte vom H+W Anwaltskontor die Aussicht einer erfolgreichen Verteidigung. 

Natürlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen persönlich oder telefonisch zur Verfügung - rufen Sie uns unverbindlich an ... (auch am Wochenende erreichbar).

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