Abmahnung durch WeSaveYourCopyrights, Fareds, Bindhardt & lenz, Jeff Martin od. U+C Rechtsanwälte

  • 2 Minuten Lesezeit

Immer wieder erreichen uns Anfragen von Mandanten, die eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben. Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten? Es gilt in jedem Fall: Bewahren Sie Ruhe! Zahlen Sie auf keinen Fall den geforderten Betrag oder unterschrieben Sie die Unterlassungserklärung! Nehmen Sie stattdessen unseren kostenlosen Erstkontakt in Anspruch.

Auf die Versendung von Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen hat sich eine Vielzahl von Rechtsanwälten spezialisiert. Zum Beispiel verschicken nachstehende Kanzleien für folgende Auftraggeber Abmahnungen wegen der unerlaubten Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke.

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Herrn Matthias Haß (z.B. Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt)

bindhardt & lenz Rechtsanwälte für Selfmade Records, Elvir Omerbegovic (z.B. Kollegah & Farid Bang: Jung, Brutal, Gutaussehend 2) 

U+C Rechtsanwälte für die  FDUDM2 GmbH (z.B.  Angeline) 

Rechtsanwalt Jeff Martin für Amselfilm Productions GmbH & Co. KG (z.B.  Ja Toge Hochu) 

Die jeweilige Abmahnung beinhaltet den Vorwurf eines Rechtsverstoßes auf einer sog. Internettauschbörse. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe über seinen Internetanschluss die urheberrechtlich geschützte Datei zum Upload angeboten. Daher habe der Rechteinhaber und Auftraggeber der Abmahnkanzlei einen Anspruch auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Wir, das H+W Anwaltskontor, raten dringend von der Unterzeichnung der vom Abmahner vorformulierten Unterlassungserklärung ab. Diese Unterlassungserklärung ist in der Regel zum Nachteil des Abgemahnten zu weit gefasst und stellt oft ein Schuldeingeständnis dar.

Weiter fordern die jeweiligen Abmahnkanzleien einen sog. Vergleichsbetrag. Auch dieser Vergleichsbetrag ist unserer Ansicht nach überhöht. Oftmals bestehen die geforderten Ansprüche gar nicht oder nur teilweise. 

Das Ziel der Verteidigung durch uns lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!

Gerne überprüfen die Anwälte vom H+W Anwaltskontor die Aussicht einer erfolgreichen Verteidigung gegen den Mahnbescheid. 

Natürlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen persönlich oder telefonisch zur Verfügung - rufen Sie uns unverbindlich an ... (auch am Wochenende erreichbar)

H+W Anwaltskontor

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel.: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@hw-ak.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de

http://hw-ak.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema