Abmahnung EPROFX durch RA Marcel van Maele wegen Verkaufs von Microsoft Product Key

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns wurde eine Abmahnung vorgelegt, die Herr Rechtsanwalt Marcel van Maele aus Aachen im Auftrag der Firma EPROFX Ltd., vertreten d. Direktor Herrn Mohamed Abdel Fattah, 51 New Imperial Crescent, GB-B11 3 FJ Birmingham, ausgesprochen hat. Der Abmahnende soll im Internet vertreiben. Es werden Verkäufer auf eBay abgemahnt, die Product Keys für Microsoft Produkte, wie etwa „Windows 7 Professional“, zum Kauf anbieten. Es soll wohl der Eindruck erweckt werden, dass man Lizenzen verkaufe, obwohl man lediglich einen Product Key übersende. Ferner habe die Firma Creakom Dialog GmbH mitgeteilt, dass allein durch die Übersendung des entsprechenden Produkt Keys nicht belegt sei, dass der Erwerber Rechte zur Nutzung des Computerprogramms erlangt habe. In der Abmahnung wird die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.03.2013, Az.: I ZR 129/08, zitiert und mitgeteilt, dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handeln soll, wenn die dort durch den BGH aufgestellten Grundsätze durch einen eBay-Verkäufer nicht eingehalten werden.

Keinesfalls Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen

Durch den Verkauf werde der Verbraucher in die Irre geführt, da er davon ausgehe, dass er ein ordnungsgemäßes Produkt erworben habe. Rechtsanwalt Marcel Van Maele meint, dass es sich um eine massive Irreführung im Sinne der §§ 3, 5, 5a UWG handele. Insbesondere sollen Kaufinteressenten darüber getäuscht werden,

a) dass der Verbraucher nicht hinreichend darüber informiert werde, wie die Rechte zur bestimmungsgemäßen Benutzung des Programms ausgestaltet sind;

b) dass man als Veräußerer nicht angebe, dass zu keinem Zeitpunkt mehr Programmkopien existierten und existieren, als nach dem Lizenzvertrag mit dem Lizenzinhaber erlaubt sind;

c) dass man den Verbraucher nicht darauf hinweise, dass man ihm nach Erwerb die Vorerwerber der Programmkopien mitteilen und entsprechende Nachweise zur Verfügung stellen werde.

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 1973,90 Euro gefordert. Ferner wird Schadenersatz in Höhe von 2000 Euro gefordert.

Keinesfalls sollte man die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen, da diese zu weit gefasst ist, einige Punkte enthält, die nach unserer Auffassung nicht in eine Unterlassungserklärung gehören und zudem ein Schuldeingeständnis darstellen dürfte. Vielmehr sollte die Abmahnung zunächst daraufhin geprüft werden, ob sie im Einzelfall überhaupt berechtigt ist. Sollte dies der Fall sein, empfiehlt sich vielmehr die Abgabe einer sog. modifizierten – also abgeänderten – Unterlassungserklärung.

Kostenlose Ersteinschätzung – Verteidigung zu Festpreisen

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte aus Köln vertreten deutschlandweit Internethändler auf dem gesamten Gebiet des Urheber- und Medienrechts und des Wettbewerbsrechts. Gerne können Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch kontaktieren. Zudem übernehmen wir die außergerichtliche Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu fairen Festpreisen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Obladen

Beiträge zum Thema