Abmahnung - Habe ich als Betriebsrat Mitbestimmungsrechte/Möglichkeiten ?

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Die Möglichkeiten des Betriebsrats bei der Abmahnung eines einzelnen Arbeitnehmers sind äußerst begrenzt. Das Gesetz sieht hier ausdrücklich keine Mitbestimmungs- oder Informationsrechte vor. Interessant wird es erst, wenn der Abmahnung eine Kündigung folgt. Da der Betriebsrat bei Kündigungen umfangreiche Rechte aus § 102 BetrVG hat, muss er über erfolgte Abmahnungen informiert werden und kann diese im Rahmen seiner Stellungnahme auch angreifen.

Generell lässt sich aber festhalten, dass eine Abmahnung an sich noch kein Weltuntergang ist. Zwar leidet in der Regel die Personalakte darunter, da diese aber nur für interne Zwecke geführt werden darf und dem Datenschutz unterliegt, bleibt alles zwischen dem Betroffenen und seinem Arbeitgeber.

Will man die Ungerechtigkeit einer solchen Abmahnung dennoch nicht hinnehmen, kann diese auch gerichtlich aus der Akte entfernt werden.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!


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Foto(s): https://www.kafar.de/schwerpunkte/abmahnung/

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