Geschäftsreise – Bahn/Auto/Flugzeug – was kann mir mein Arbeitgeber vorschreiben?

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Kann mir mein Arbeitgeber vorschreiben, welches Fortbewegungsmittel ich für meine bevorstehende Geschäftsreise nutzen soll?

Gerade in Zeiten von Streik oder wetterbedingten Verkehrsbeeinträchtigungen stellt sich diese Frage. Grundsätzlich ist einmal festzuhalten, dass dem Arbeitgeber im Hinblick auf die Erbringung der Arbeitsleistung ein umfassendes Weisungsrecht aus § 106 GewO zusteht. Ihm steht deshalb auch das Recht zu, seinen Arbeitnehmern vorzuschreiben, ob diese die Geschäftsreise mit dem Flugzeug, der Bahn oder dem Auto antreten sollen. Dabei ist wichtig, dass auch die Fahrtzeiten einer Geschäftsreise typischerweise als Arbeitszeit betrachtet werden müssen. Allerdings gilt auch hier wie eigentlich fast überall der Grundsatz des billigen Ermessens. Dies bedeutet, dass Kosten und Nutzen des Reisenden mit den Interessen seines Arbeitgebers gegeneinander abgewogen werden müssen. Dauert etwa die Zugfahrt doppelt so lange wie ein Flug und liegen die Preise nicht unverhältnismäßig weit auseinander, kann der Arbeitnehmer unter Umständen den etwas teureren Flug wählen. 

Zu beachten gilt allerdings, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht zwingen kann, den privaten Pkw zu nutzen.

Sollte es im Betrieb einen Betriebsrat geben, empfielt es sich, etwa durch eine Betriebsvereinbarung Richtlinien für die Nutzung von Flugzeugen, Zügen und Firmenfahrzeugen aufzustellen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

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Foto(s): https://www.quarks.de/umwelt/klimawandel/co2-rechner-fuer-auto-flugzeug-und-co/

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