Abmahnung Harley Davidson (H-D U.S.A. LLC.) durch Grünecker

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Wir bieten kostenlose Ersteinschätzungen sowie die außergerichtliche Vertretung zu fairen Festpreisen. Sie erreichen uns telefonisch unter 022180067680

Grünecker verschickt markenrechtliche Abmahnungen für Harley Davidson

Die Kanzlei Grünecker verschickt markenrechtliche Abmahnungen im Auftrag der H-D U.S.A. LLC. (Harley Davidson) 

Das Unternehmen H-D U.S.A. LLC. Ist Inhaberin der Marken

  • Bildmarke Harley Davidson Motor
  • Bildmarke Siegelmuster
  • Bildmarke 1
  • Wortmarke Harley Davidson

für verschiedene Warenklassen. 


Was ist Gegenstand der Harley Davidson-Abmahnungen?

H.D U.S.A. LLC. Soll vor kurzem aufgefallen sein, dass Onlinehändler, Aufkleber und Blechschilder, die mit den Markenzeichen der H-D U.S.A. LLC. versehen sind, verkaufen.

Allerdings soll es sich dabei nicht um  Original-Produkte der H-D U.S.A. LLC. handeln, sondern um Produktfälschungen. Diese sollen die Marken also unberechtigter Weise tragen; um dies zu beweisen, wurden Testkäufe getätigt.


Was wird von der Kanzlei Grünecker für Harley Davidson gefordert?

Bei den Verkäufern soll es sich um Markenrechtsverletzungen handeln. Diesbezüglich fordert Empfänger der Abmahnung werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Mit Abgabe der Unterlassungserklärung verpflichtet man sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn man zukünftig gegen diese verstößt. Es wird zudem die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 5.658,71 Euro gefordert. Die Abmahnkosten wurde nach einem Gegenstandswert 500.000,00 Euro berechnet. 

Nach dem Auskunftsanspruch, der ebenfalls mit der Abmahnung geltend gemacht wird, soll der Empfänger der Abmahnung Auskunft darüber erteilen, wie er zu den Waren gekommen ist und wie viel Gewinn/Umsatz er damit erzielt hat. Auskunftsansprüche sind dabei in der Regel die Grundlage für die Berechnung der Höhe eines etwaigen Schadenersatzanspruches. Deshalb kann dazu geraten werden, eine Auskunft nur nach vorheriger fachanwaltlicher Überprüfung zu erteilen.


Wie reagiert man richtig auf die Abmahnung?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie stets Ruhe bewahren. Wir empfehlen Ihnen in dieser Situation zunächst, die Abmahnung an einen spezialisierten Rechtsanwalt weiterzuleiten. Dieser kann sich dann mit dem Fall befassen und die Abmahnung gemeinsam mit Ihnen prüfen. Zudem wird er Sie zu Ihrem weiteren Vorgehen beraten, damit ungünstige Situationen vermieden werden. Warten Sie also bitte immer ab, bevor Sie „alleintätig“ werden. In jedem Fall sollte aber zügig reagiert werden, da die gesetzten Fristen eingehalten werden sollten.

  • Merken Sie sich die gesetzten Fristen und halten sie diese ein
  • Gegenseite nicht ohne vorherige Beratung kontaktieren
  • Unterlassungsansprüche in jedem Fall von einem Fachanwalt überprüfen lassen
  • Kontaktieren Sie einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zur Beratung
  • Überweisen Sie zunächst keinerlei Beträge, bevor Sie sich rechtlich beraten haben lassen
  • Bewahren sie Ruhe 


Wie kann die Kanzlei OBLADEN GAESSLER Rechtsanwälte helfen?

Falls Sie ebenfalls mit einer Abmahnung, einem Mahnbescheid, einer einstwilligen Verfügung oder sogar einer Klage wegen Markenrecht konfrontiert sind, können Sie sich gerne bei uns melden. In unserer Kanzlei haben die dort tätigen Rechtsanwälte mittlerweile mit mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und auch des Markenrechts zu tun gehabt. Falls Sie an einer kostenlosen Ersteinschätzung zu Ihrem Fall interessiert sind, können Sie sich sehr gerne telefonisch bei uns unter 022180067680 melden. Sie können uns die Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden, dann werden Sie einen kostenlosen Rückruf von uns erhalten. 

Uns ist die Kostentransparenz sehr wichtig, weshalb wir Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis anbieten. 

Die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertritt deutschlandweit eine große Vielzahl von Empfängern von markenrechtlichen Abmahnungen. Wir haben eine über zehnjährige Erfahrung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutz. Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Sie können uns für eine kostenlose Ersteinschätzung unter 022180067680 telefonisch erreichen.

Foto(s): OBLADEN GAESSLER Rechtsanwälte

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