Abmahnung Höfer & Partner im Auftrag der Mag Instrument Inc. „MAG-LITE“

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In einem aktuellen Fall wurde uns eine Anmahnung der Patentanwälte Hoefer & Partner im Auftrag der Firma Mag Instrument, Inc. vorgelegt. Die Firma Mag Instrument, Inc. ist Herstellerin der berühmten MAG-LITE Taschenlampen.

Im konkreten Fall geht es um den Vertrieb angeblicher Nachbildungen der „Mini MAG-LITE“. Im Rahmen der Abmahnung der Patent- und Rechtsanwälte Hoefer & Partner wird darauf hingewiesen, dass Formen, der Stil und das Gesamterscheinungsbild aller Leuchten des MAG-LITE Sortiments in Deutschland für Taschenlampen als dreidimensionale Marke geschützt sind.

Ferner wird behauptet, dass entsprechender Urheberrechtsschutz besteht. Der Abmahnung sind zudem verschiedene Gerichtsentscheidungen angefügt.

Die Rechtsanwälte und Patentanwälte Hoefer & Partner behaupten, dass das im konkreten Fall vertriebene Produkt von der Kombination der Gestaltungsmittel systematisch Gebrauch mache und damit die Leistungsschutz-, Urheber-, und Markenrechte der Firma Mag Instruments Inc. verletzt seien. Aufgrund dieser Verletzungshandlung fordern die Rechtsanwälte/Patentanwälte Hoefer & Partner:

  • Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung
  • Anerkennung von Schadenersatzansprüchen
  • Auskunftserteilung
  • Ausgleich der entstandenen Rechtsanwalts- und Patentanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 250.000 €.

Reaktionsmöglichkeiten

Dem Unternehmer, der eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten hat, stellen sich regelmäßig zwei Fragen: -

  • Ist die Abmahnung berechtigt und muss die Unterlassungserklärung unterschrieben werden?
  • Gibt es Möglichkeiten, etwaige Lieferanten rechtsverletzender Ware in Regress zu nehmen?

Unsere Kanzlei berät seit Jahren Unternehmen, die einer markenrechtlichen Abmahnung ausgesetzt sind. In einem ersten Schritt sollte die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden. Besteht ein Unterlassungsanspruch, sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschrieben werden. Hier ist darauf zu achten, dass sich das betroffene Unternehmen nicht zu weit bindet und etwaige Folgeansprüche nicht grundlos anerkannt werden.

Ist die Ware nicht selbst hergestellt worden, kann der jeweilige Lieferant in Anspruch genommen werden.

Fachkanzlei Dr. Wallscheid & Drouven

Die Rechtsanwälte am KreuztorDr. Wallscheid & Drouven vertreten bundeweit Unternehmen in sämtlichen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Dr. Wallscheid ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Rechtsanwalt Drouven ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht.  Unsere Kanzlei ist daher auf die Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen spezialisiert.

Zu unseren Beratungsfelder zählen insbesondere:

  • Abwehr von Abmahnungen wegen Patent- und Markenverletzung sowie Wettbewerbsverstößen
  • Markenanmeldungen und Durchsetzung von Markenrechten

Wenn Ihr Unternehmen eine Abmahnung erhalten hat, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, diese im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung an info@ra-kreuztor.de und /oder 0251 20 86 80 50 (Fax) zu übersenden.

Haben Sie Fragen: Rufen Sie uns an: 0251 20 86  30

Rechtsanwälte am Kreuztor



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