Abmahnung im Briefkasten: wie sich richtig verhalten?

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Abmahnungen mit Bezug zum Internet sind keineswegs nur ein Problem von Unternehmen. Sie betreffen Privatpersonen in gleichem Maße. Dieser Artikel zeigt auf, welche Bestandteile eine Abmahnung enthält und warum man nicht voreilig handeln sollte.

Eine Abmahnung kann aus vielerlei Gründen ausgesprochen werden. Kernbereiche sind das Urheberrecht (z. B. unerlaubte Nutzung eines Fotos, rechtswidriger Download von Filmen oder Musik), das Persönlichkeitsrecht (z.B. Beleidigungen in Foren, unerlaubtes Veröffentlichen privater Fotos), das Markenrecht (z. B. Domainstreitigkeiten) sowie das Wettbewerbsrecht (z.B. Streitigkeiten um AGB oder Widerrufsbelehrung).

Eine Abmahnung wird in der Regel von einer Anwaltskanzlei verfasst und kann per Brief, Fax oder E-Mail übermittelt werden. Sie enthält üblicher Weise eine Begründung, in der einem das angeblich rechtswidrige Verhalten aufgezeigt wird. Weiterhin wird dazu aufgefordert, das abgemahnte Verhalten zu unterlassen. Dazu soll eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Oft wird zudem eine hohe Zahlungsforderung gestellt.

Schritt 1 - Der Vorwurf: Zunächst sollte man sicherstellen, dass das Verhalten, welchem einem vorgeworfen wird, sofort eingestellt werden sollte. Wird einem beispielsweise eine Urheberrechtsverletzung durch eine unerlaubte Verwendung eines Fotos auf der eigenen Homerpage vorgeworfen, dann sollte man bis zur rechtlichen Prüfung und Klärung der ganzen Angelegenheit das Foto vollständig von der Seite entfernen.

Schritt 2 - Die Unterlassungserklärung: Regelmäßig wird der Abgemahnte aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dort soll dann erklärt werden, dass Verhalten (z.B. Verwendung eines bestimmten Fotos) nicht mehr zu wiederholen. Geben Sie die Unterlassungserklärung nicht vorschnell ab. Zum einen ist das zu unterlassende Verhalten vielleicht gar nicht rechtswidrig. Aber selbst wenn der Abmahnte rechtswidrig gehandelt haben sollten, kann die vorformulierte Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung oftmals beiliegt, zu weit gefasst und damit schädlich für den Abgemahnten sein. Denn eine abgegebene Unterlassungserklärung ist keine Formalie: Sie kann bis zu 30 Jahre wirksam sein und bei einer Wiederholung kommen hohe Zahlungsforderungen auf den Abgemahnten zu (sog. Vertragsstrafe).

Schritt 3 - Die Zahlungsforderung: Des Weiteren wird der Empfänger einer Abmahnung oftmals aufgefordert, die Kosten der Abmahnung und daneben oft auch Schadensersatz zu zahlen. Statt voreilig zu zahlen, sollte überprüft werden, ob die Forderung rechtmäßig ist und richtig berechnet wurde.

Fazit: Eine Abmahnung sollte stets ernst genommen werden, da sie finanzielle und rechtliche Folgen mit sich bringen kann. Dennoch sollte man besonnen reagieren. Die sehr kurzen Reaktionsfristen die den Abgemahnten gesetzt wird, lassen sich oft auf eine angemessene Frist verlängern, so dass genug Zeit ist, den Vorgang rechtlich prüfen zu lassen.

Rechtsanwalt Sebastian Dramburg

Anwaltskanzlei Dramburg


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