Abmahnung im Urheberrecht wegen Fotonutzung

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Eine regelmäßig aufkommender Inhalt einer Abmahnung im Urheberrecht: Ein/e Fotograf/in oder eine Bildagentur spricht eine Abmahnungen im Urheberrecht aus. Geltend gemacht werden urheberrechtliche Ansprüche aufgrund der behaupteten unerlaubten Nutzung von Fotos. 

Was ist eine Abmahnung? In einer Abmahnung werden Unterlassungsansprüche und Zahlungsansprüche geltend gemacht. Wird die Abmahnung durch einen Anwalt ausgesprochen, werden auch Abmahnkosten verlangt. 

Löschung: Bis zur Prüfung der Rechtslage sollte das infrage stehende Foto sicherheitshalber komplett von der Website entfernt werden. Hierbei sollte ein direkter Abruf ausgeschlossen sein (Bsp.: www.website.de/foto.jpg).

Der nächste Schritt zur Schadensminimierung kann dann die Abgabe einer Unterlassungserklärung sein. Wichtig hierbei ist, dass nicht die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Was die Höhe der Abmahnkosten und den Lizenzschaden betrifft, muss genau geprüft werden, ob die in Abmahnungen verlangten Summe gerechtfertigt sind. Entscheidend sind beispielsweise, wie lange ein Foto verwendet wurde und welche Vergütungsmaßstäbe der Fotograf für die Lizenzierung ansetzt. 

Wichtig: In der Abmahnung muss der Fotograf nicht nachweisen, dass er Urheber ist. Dies muss erst in einem Gerichtsverfahren erfolgen. 

Um eine Abmahnung zurückweisen zu können, muss ein lückenloser Nachweis der Nutzungserlaubnis erfolgen. Das ist aber für die meisten Webseitenbetreiber kaum möglich. 

Ich vertrete Ihre Interessen bundesweit, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Schicken Sie mir unverbindlich die Abmahnung per E-Mail und ich gebe Ihnen hierzu eine kurze Einschätzung und kläre Sie über die etwaigen Kosten auf.


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