Abmahnung – iOcean UG wegen Ebay Schwarzverkäufe

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Und täglich grüßt das Murmeltier.  Wieder liegt uns eine Abmahnung der iOcean UG (haftungsbeschränkt aus Teltow zur Überprüfung vor. Geschäftsführer der iOcean UG ist Herr Andreas Robert Heinz.

Dem abgemahnten Verkäufer wird vorgeworfen er verkaufe im gwerblichen Ausmaß.

Ausgesprochen wird die Abmahnung von dem bekannten Abmahnanwalt G.S. aus Berlin, der auch für anderen Mandanten (z.B. die Como Sonderposten GmbH)  Abmahnungen ausspricht.

 Nach eigenen Angaben ist  die  iOcean im Versandhandel tätig. Sie ist auf den Verkauf von Sport und Fitness Bekleidung spezialisiert. Sie ist u.a. über https://schuh-werk24.de im Internet erreichbar. Wir haben die Seite am 01.03.2023 versucht zu erreichen. Leider war die Seite nicht erreichbar.

Dem Abgemahnten Ebay Verkäufer wird vorgeworfen, dass er ebenfalls vergleichbare Produkte namentlich "Socken" anbietet und daberi fälschlichbehauptet er sei Privatverkäufer. Dies stimme aber nicht So soll eine Auswertung der Handelsaktivitäten ergeben haben, dass ein gewerbliches Handeln vorliege. Dies ergäbe sich anhand der Bewertungen, der Verkaufsaktivität usw. Das Verhalten sie daher grob wettbewerbswidrig.

Der Abmahnanwalt G.S. aus Berlin fordert den Abgemahnten daher auf das Verhalten sofort einzustellen.

Im Weiteren wird ein „Vergleichsangebot“ unterbreitet. Neben der Einstellung soll der Abgemahnte eine Aufwendungspauschale in Höhe von 500 € zahlen und nochmal 250  € für die Testkauf und Dokumentationskosten.

Für den Fall, dass man den Vergleich nicht annimmt, wird angedroht, dass man eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben müssen und zusätzlich Rechtsanwalts und Testkaufkosten in Höhe von 1.798,69 €.

Wir halten die Abmahnung für unberechtigt und rechtsmissbräuchlich und empfehlen sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen. Wir sind bereits mehrfach erfolgreich gegen die iOcean UG gerichtlich vorgegangen.

Bei einer unberechtigten und rechtsmissbräuchlichen Abmahnung kann man auch die eigenen Anwaltskosten beim Abmahner einfordern. Wir haben diese bereits mehrfach erfolgreich eingeklagt.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung der iOcean UG:

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Nicht ungeprüft etwas unterschreiben oder Zahlungen leisten
  • Einen auf das Wettbewerbsrechts spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen

Gerne helfen wir Ihnen. Wir kennen den Abmahner bereits aus mehreren anderen Verfahren. Kanzlei Dr- Schenk – Erfahrung aus mehr als 7.000 Abmahnungen. Rufen Sie einfach an unter 0421- 56638780 oder schreiben Sie uns eine Mail an kanzlei@dr-schenk.net




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