Abmahnung – iOcean UG – wegen Verstoß gegen das Elektrogesetz

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Auch in dieser Woche (Abmahnung vom 03.02.2022) liegt uns wieder eine Abmahnung der iOcean UG (Haftungsbeschränkt) zur Überprüfung vor. Vertreten wird die iOCean UG weiter von dem Abmahnanwalt S (den Namen dürfen wir leider auf anwalt.de nicht nennen) aus Berlin.

Nachdem in den letzten Wochen der Inhalt der Abmahnungen ein Verstoß gegen das Verpackungsgesetz zum Gegenstand hatte, wird heute zur Abwechslung mal ein Verstoß gegen das Elektrogesetz abgemahnt. Betroffen ist ein Händler der LEF Hundehalsbänder anbietet.

Nach eigenen Angaben betreibt die iOcean UG über die Seite https://tierisches-zubehör.de einen Online Shop. Hierrüber verkauft Sie jegliches Tierzubehör. Dazu gehören auch Hunde-Halsbänder, insbesondere LED Halsbänder.

Vorgeworfen wird einem Ebay Händler, dass er ein LED Hundehalsband als „markenlos“ anbietet. Dies sei verboten, da es sich bei den ELD Halsbänder um Elektrogeräte handelt. Diese dürfen laut § 6 Elektrogesetz in der Bundesrepublik Deutschland erst dann zum Verkauf angeboten werden, wenn sie zuvor ordnungsgemäß mit einer Marke und der Geräteart nach den Regelungen des ElektroG bei der Stiftung EAR registriert worden sind. Ohne vorherige Registrierung besteht ein absoluten Vertriebs- und Veräußerungsverbot.

Der Händler wird binnen einer kurzen Frist aufgefordert den Verstoß zu beseitigen. Sollte er diesem nicht nachkommen, wird mit weiteren rechtlichen Schritten gedroht. Des Weiteren werden wegen des Verstoßes Rechtsanwaltskosten in Höhe von 280,60 € geltend gemacht.

Wir halten die Abmahnung für unrechtmäßig und rechtsmissbräuchlich.

Sollten auch  Sie eine Abmahnung erhalten haben stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Wir beraten und vertreten seit mehr als 15 Jahren Online-Händler die Abmahnungen erhalten haben.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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