Abmahnung / Klage / einstweilige Verfügung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW)

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Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) mit Sitz in Berlin geht wegen verschiedenster Wettbewerbsverstöße gegen Unternehmen vor.

Abgemahnt wird z. B. im Bereich der Gesundheitswerbung. Wirkungsbehauptungen bzgl. bestimmter Heilbehandlungen oder Heilverfahren müssen hinreichend wissenschaftlich abgesichert sein bzw. wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Fehlen hinreichende wissenschaftliche Erkenntnisse, darf mit bestimmten Behauptungen nicht uneingeschränkt geworben werden. Gerade im Bereich der Gesundheitswerbung gelten sehr strenge Maßstäbe.

Abgemahnt wird derzeit auch häufig, wenn Unternehmen im geschäftlichen Verkehr gegenüber Endverbrauchern werben und hierbei dem Verbraucher die Identität und Anschrift des Unternehmens vorenthalten. Unter „Identität“ versteht man dabei die vollständige Firmierung inklusive Rechtsformzusatz, bei nicht eingetragenen Einzelkaufleuten den Vor- und Zunamen. Werden Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preise in einer dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Weise so angeboten, dass der Verbraucher das Geschäft abschließen kann, müssen die genannten Angaben erfolgen.

In der Abmahnung werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung der Kostenrechnung gefordert.

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) geht aktuell auch gegen Unternehmen im EU-Ausland vor, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben sollen. Richtet sich der Auftritt des Unternehmens auch an den deutschen Verbrauchermarkt, sind die deutschen Rechtsvorschriften des Wettbewerbsrechts einzuhalten. Reagiert das ausländische Unternehmen nicht auf die Abmahnung, geht der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. auch gerichtlich gegen die Unternehmen vor. Da es an einem inländischen Geschäftssitz fehlt, sind für ein Gerichtsverfahren die deutschen Gerichte zuständig.

Sollten Sie eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) erhalten oder bereits von einem Gericht eine Klage oder eine einstweilige Verfügung zugestellt bekommen haben, setzen Sie sich mit Rechtsanwältin Helen Vollprecht in Verbindung.


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