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Abmahnung - Klitschko - Waldorf Frommer - Majestic Filmverleih GmbH

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Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte versendet derzeit eine Vielzahl nahezu gleichlautender Abmahnungen wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Film Klitschko. Gegenstand des Schreibens ist der Vorwurf, dass über den Internetanschluss der streitgegenständliche Film heruntergeladen wurde.

Viele Adressaten solcher Abmahnungen wissen nicht, dass wenn eine Datei heruntergeladen wird, diese standardmäßig auch Dritten zur Verfügung gestellt wird. Daran knüpft die Abmahnung an, indem vorgeworfen wird, der Film Klitschko sei über das Internet einer unbegrenzten Anzahl von Leuten zur Verfügung gestellt worden. Weiterhin fordert die Kanzlei Schadensersatz. Der Schadensersatz wird im Bereich des „geistigen Eigentums" nicht zwingend konkret berechnet. Vielmehr steht dem verletzten Rechteinhaber ein Wahlrecht zu, wie er seinen Schaden berechnet. Er kann den Schaden damit auch nach der sog. Lizenzanalogie berechnen. Das heißt es wird gefragt, was hätte der Rechteinhaber gefordert, wenn er gefragt worden wäre.

Es gibt durchaus Fälle, in denen Fehler bei der Beweisermittlung geschehen. Dies ist auch nicht auszuschließen, wenn Menschen beteiligt sind. Es gibt auch keine fehlerfreie Software. Ob allerdings im konkreten Fall ein Fehler vorliegt, kann erst nach ausführlicher Korrespondenz mit der Gegenseite klar herausgearbeitet werden.

Viele Abgemahnte wissen nicht, dass Sie Abmahnungen nicht schutzlos gegenüberstehen. Besonders wenn Dritte (etwa Kinder) die Rechtsverletzung begangen haben, kann zumindest der Schadensersatz zurückgewiesen werden. Wenn der Anschlussinhaber auch technische Schutzvorkehrungen getroffen hat, können auch die Anwaltskosten gegebenenfalls ganz zurückgewiesen werden.

Auch ist sehr genau zu prüfen ob die geforderte Summe wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Film Klitschko angemessen ist. Dies ist für einen Laien, aufgrund der ständig ändernden Rechtsprechung und Gesetzt oftmals schwierig zu durchschauen. So gibt es Konstellationen, in denen mehrere hundert Euro angemessen sind, während in anderen Fällen 100,00 EUR Anwaltskosten angemessen sind. Dies ist immer einzelfallabhängig.

Die Kanzlei Waldorf Frommer setzt oftmals kurze Fristen. Gerade wenn der Anschlussinhaber einige Tage nicht zur Hause war, oder seine Briefkasten nicht jeden Tag kontrolliert, können hier schnell Schwierigkeiten entstehen noch innerhalb der Frist zu reagieren. Meine Kanzlei ist seit Jahren mit der Bearbeitung von Abmahnungen vertraut, durch unsere Infrastruktur können wir - nach Absprache und wenn es sein muss - innerhalb von Stunden wegen der Rechtsverletzung an dem Film Klitschko reagieren.

Die Praxis hat gezeigt, dass die in Abmahnungen geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind. Weiter sind die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen regelmäßig zu weit gefasst. Demnach muss in jedem Fall individuell und unter Berücksichtigung der Umstände bewertet werden, wie weit der Forderung der Kanzlei Waldorf Frommer nachgekommen werden muss.

Damit Sie auch die andere Seite der Angelegenheit und die Meinung eines in der Materie kundigen Anwalt kennen, biete ich Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung die Möglichkeit, sich über die Chancen und Risiken einer außergerichtlichen Verteidigung aufklären zu lassen.

Danach können Sie entscheiden was für Sie das Beste ist. Wie helfen Ihnen gerne im Fall einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen der vermeintlichen Rechtsverletzung an dem Film Klitschko. Sie erreichen mich in meiner Hamburger Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs


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