Abmahnung MO Streetwear GmbH ​(Marke z. B. MO, GAYA, FELIPA) durch von HAVE FEY Rechtsanwälte erhalten? Das ist zu tun!

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Auch im Jahr 2024 lässt die MO Streetwear GmbH zahlreiche Abmahnungen vegen vermeintlicher Verletzung von geschützten Marken (z.B. „Mo“, FELIPA“ oder „GAYA“) aussprechen. Wir geben eine erste Orientierung für Betroffene:


Aktuell häufen sich die Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung der MO Streetwear GmbH aus Hamburg erhalten haben.  Bis vor kurzen hat sich die MO Streetwear GmbH von den CBH Rechtsanwälten aus Hamburg vertreten lassen:

Hier finden Sie einen entsprechenden Beitrag von uns hierzu:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-mo-streetwear-gmbh-durch-cbh-rechtsanwaelte-markenrechtsverletzung-yuka-203804.html


Aktuell lässt sich die MO Streetwear GmbH von der Kanzlei von HAVE FEY Rechtsanwälte vertreten. Die MO Streetwear GmbH ist im Bereich Bekleidung, Accessoires und Schuhen tätig und besitzt mehrere Marken, darunter insbesondere "MO", "Homebase" und "YUKA" sowie „FELIPA“ oder „myMO“ und „GAYA“ um nur einige zu nennen.


1. Welchen Vorwurf machen die von HAVE FEY Rechtsanwälte dem Empfänger der Abmahnung?


Die von HAVE FEY Rechtsanwälte machen mit ihren Abmahnschreiben vermeintliche Markenverletzungen an zu Gunsten der MO Streetwear GmbH geschützte Marken, wie z. B. Mo, FELIPA oder GAYA. Besonders häufig sind gewerbliche Händler auf eBay betroffen.


2. Was fordert die MO Streetwear GmbH?


Die Kanzlei von HAVE FEY Rechtsanwälte verlangt zunächst im Namen der MO Streetwear GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist.

Neben dem Unterlassungsanspruch werden weitere Ansprüche geltend gemacht, wie umfangreiche Auskunftsansprüche, Schadensersatzansprüche, und gelegentlich auch Erstattung von Testkaufkosten.

Des Weiteren wird der Abgemahnte zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten in Anspruch genommen, die sich aufgrund eines Gegenstandswerts von 50.000,00 € auf 1.682,70 € (netto) belaufen.


3. Was ist im Falle einer MO-Streetwear-Abmahnung zu tun?


Sollten auch Sie eine Abmahnung der MO-Streetwear Abmahnung erhalten haben, bleiben Sie bitte ruhig und geben Sie keine voreiligen Auskünfte.

Treten Sie nicht mit den von HAVE FEY Rechtsanwälten in Kontakt und unterzeichnen Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung und leisten Sie keine Zahlungen.

Halten Sie unbedingt die im Abmahnschreiben gesetzten Fristen ein! Nach Fristablauf droht ein kostspieliges Gerichtsverfahren, daher ist eine Reaktion innerhalb der Frist dringend erforderlich.

Im ersten Schritt sollte überprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht, und gegebenenfalls kann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.


Wir bieten gerne unsere Unterstützung an, um die individuelle Situation zu prüfen. Falls Sie eine Abmahnung der von HAVE FEY Rechtsanwälte wegen angeblicher Markenrechtsverletzung (z. B. MO, FELIPA, GAYA) erhalten haben, bieten wir von der Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven Ihnen gerne juristische Unterstützung zu einem fairen Festpreis an und vertreten Sie bundesweit.


Wire sind seit über 15 Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen (u.a.) aus dem Bereich des Markenrechts spezialisiert und wissen genau, wie wir für Sie ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis erzielen können.


Auch falls die Vorwürfe in der Abmahnung leider berechtigt sein sollten und eine Markenverletzung vorliegt, helfen wir Ihnen möglichst kostengünstig ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden.


4. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla bei MO Streetwear-Abmahnung nutzen!


Nutzen Sie ein kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla, indem Sie unverbindlich unter (0471/483 99 88 – 0) anrufen. Es wäre hilfreich, wenn Sie die CBH-Abmahnung vorab per E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten, damit wir uns optimal auf Ihren persönlichen Fall vorbereiten können.






Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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