Abmahnung Patentrecht: Braun GmbH / FPS Rechtsanwälte

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Patentrecht: Verkauf von nachgeahmten Aufsteckbürsten im Internet

In den letzten Tagen wurden uns weitere Abmahnungen der FPS Rechtsanwälte vorgelegt. Uns liegen Abmahnungen der FPS Rechtsanwälte u.a. für folgende Rechteinhaber vor:

  • Microsoft
  • Braun GmbH
  • Symantec
  • McDonald & Muir Ltd.
  • Chanel

Zum wiederholten Male treten die Rechtsanwälte von FPS für die Braun GmbH in Erscheinung. FPS mahnt in einer patentrechtlichen Abmahnung den Betreiber eines eBay- und Amazonshops ab, der über diesem Wege Aufsteckbürsten vertreibt.

Bei den Aufsteckbürsten soll es sich um Nachahmungen des Modells Oral-B Precision Clean (EB 17) handeln. FPS erwähnt in der Abmahnung, dass Braun elektrische Zahnbürsten und die dazugehörigen Aufsteckbürsten herstellt und vertreibt. Das Aufsteckbürstenmodell Oral-B Precision Clean (EB 17) ist laut Abmahnungsschreiben neben anderen Modellen insbesondere durch Patente geschützt und als europäisches und internationales Design registriert.

Aus der Abmahnung geht weiterhin hervor, dass die Braun GmbH die vom Betroffenen angebotenen Aufsteckbürsten per Testkauf erworben und geprüft hat. Demnach soll es sich eindeutig um patentverletzende Produkte handeln.

FPS Rechtsanwälte fordern für die Braun GmbH

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Anerkennung der Schadensersatzverpflichtung
  • Auskunfts- und Rechnungslegung

Falls der Betroffene einer oder mehrerer Forderungen nicht nachkommt, wird FPS der Braun GmbH gerichtliche Schritte anraten.

Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnung wegen Patentverletzung:

Seit 2008 haben wir bereits hundertfach Mandanten in Abmahnungsfälle aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (Markenrecht, Urheberrecht, Patentrecht und Wettbewerbsrecht) bundesweit verteidigt.

Liegt eine Patentverletzung vor, kann es erforderlich werden eine angepasste Unterlassungserklärung abzugeben, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden. Auch hier gilt:

Es sollte niemals die vorgefertigte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschrieben werden.

Wir bieten Ihnen:

  • ein erste kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar

Wir stehen Ihnen für eine kostenlose (bis auf die Telefongebühren) Ersteinschätzung gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular unter www.internetrecht-nrw.de/direkthilfe nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 - 20 86 80 30
Fax: 0251 - 20 86 80 50
E-Mail: info@ra-kreuztor.de


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