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Abmahnung Rasch Rechtsanwälte - Helene Fischer - Für einen Tag - EMI Music Germany GmbH & Co. KG

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Monatlich werden schätzungsweise 300000 Abmahnungen wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung in sogenannten Filesharingbörsen ausgesprochen. Gerade aktuelle Musiktitel, die sich in der verwertungsrelevanten Phase und den Charts befinden, werden konsequent hinsichtlich der unerlaubten Verwertung durch beauftragte Ermittlungsfirmen untersucht.

In dem vorliegenden Fall ist es das Musikwerk - Helene Fischer - Für einen Tag, das im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG wegen des unerlaubten Downloadangebotes durch die Kanzlei Rasch abgemahnt wird. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss das streitgegenständliche Album heruntergeladen wurde.

Dem Anscheinsbeweis nach geht der Rechteinhaber zuerst einmal davon aus, dass die Rechtsverletzung auch von dem Anschlussinhaber begangen wurde und weist im Weiteren vorbeugend darauf hin, dass der Anschlussinhaber auch für das Verhalten Dritter verantwortlich sei. Das ist in einem gewissen Rahmen auch richtig. An dieser Stelle muss aber auch angemerkt werden, dass der Abgemahnte je nach individueller Sachlage, sollte er die Rechtsverletzung an dem Musikalbum - Helene Fischer - Für einen Tag - nicht selber begangen haben, ggfs. nur zur Zahlung der Anwaltskosten und nicht zur Zahlung des Schadensersatzes gezwungen werden kann. Da die Kanzlei Rasch in der Abmahnung pauschal 1200,00 Euro fordert, ist es für den Laien in diesem Fall nicht möglich, der Forderung teilweise nachzukommen.

Die Höhe der geforderten Summe richtet sich - zumindest mittelbar - nach den angesetzten Streitwerten. Die Rechtsprechung fällt hinsichtlich der in Tauschbörsenverfahren angesetzten Streitwerte regelmäßig sehr unterschiedlich aus. Für ein aktuelles Album können diese von einigen tausend bis zu mehreren zehntausend Euro reichen. Durch die Vielzahl der Entscheidungen - einige sind auch einfach veraltet - wird es dem Abgemahnten schwer gemacht, zu prüfen welcher Streitwert „richtig" ist. Daher empfehle ich die Abmahnung auch hinsichtlich dieses Punktes einer kritischen Prüfung unterziehen zu lassen.

Weiter wird in der Rasch Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Die Praxis hat gezeigt, dass die in Abmahnungen mitgeschickten und bereits vorgefertigten Unterlassungserklärungen regelmäßig zu weit gefasst sind. Neben der Unterlassungserklärung ist der Rasch Abmahnung eine Vergleichsannahmeerklärung beigefügt. In dieser soll sich der Abgemahnte schriftlich dazu verpflichten, 1200,00 Euro wegen der Rechtsverletzung an dem Album - Helene Fischer - Für einen Tag - zu zahlen.

Bevor Sie irgendetwas unterschreiben, sollten Sie sich in jedem Fall ausgiebig beraten lassen. Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Rasch Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk - Helene Fischer - Für einen Tag.

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung),

2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich,

3. Ortstermine nicht nötig,

4. Kommunikation über E-Mail möglich,

5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben),

6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag.

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs


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