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Abmahnung Rasch Rechtsanwälte - Take That Progress - Universal Music GmbH

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Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte spricht im Auftrag der Universal Music GmbH Abmahnungen wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk - Take That - Progress - aus. In dieser Abmahnung werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages gefordert. Der Vorwurf lautet:"Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen". Diese seien, so führt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus, zu einer bestimmten Zeit über den Internetanschluss zum Herunterladen verfügbar gemacht worden. Namens und in Vollmacht der Mandantin Universal Music GmbH fordert die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte den Abgemahnten, gemäß §§ 97,77,78 Nr.1, 85, 16, 19a UrhG auf,

  1. es zu unterlassen, geschütztes Musikrepertoire der Mandantin ohne deren erforderliche Einwilligung im Internet verfügbar zu machen oder auf sonstige Weise auszuwerten, sowie sich zur Absicherung dieses Unterlassungsanspruches zu verpflichten, bei zukünftigen Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 EUR zu zahlen
  2. die in dieser Angelegenheit entstandenen Kosten zu tragen.

Die wenigsten werden wissen wie man angemessen auf solch eine Forderung reagieren sollte und was eine Abmahnung überhaupt ist. Dieser Beitrag soll grundlegende Fragen beantworten, die nach dem Erhalt solch einer Abmahnung aufkommen.

Nach der aktuellen Rechtsprechung kommt es nicht entscheidend darauf an, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung auch selber begangen hat. Der Anschlussinhaber kann auch in Anspruch genommen werden, wenn etwa seine Kinder eine Tauschbörse genutzt haben und der Anschlussinhaber seinen Überwachungspflichten über den Anschluss nicht nachgekommen ist. Dies wird auch als Störerhaftung bezeichnet. Der Anschlussinhaber ist in solchen Fällen aber nur zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Anwaltskosten verpflichtet und nicht zur Zahlung des Schadensersatzes. In Details ist hier noch vieles umstritten, so dass dringend geraten wird, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Die Kanzlei Rasch versendet eine Vielzahl nahezu gleichlautender Abmahnungen. Vorwurf ist aber immer, dass dem angeschriebenen Anschlussinhaber vorgeworfen wird, dass über seinen Anschluss das Werk - Take That Progress - heruntergeladen wurde. Viele Adressaten solcher Schreiben wissen nicht, dass wenn eine Datei heruntergeladen wird, diese standardmäßig auch Dritten zur Verfügung gestellt wird.

Daran knüpft die Abmahnung an, indem vorgeworfen wird, dass Werk - Take That Progress - sei über das Internet einer unbegrenzten Anzahl von Leuten zur Verfügung gestellt worden.

Weiterhin fordert die Kanzlei Schadensersatz. Der Schadensersatz wird im Bereich des „geistigen Eigentums" nicht zwingend konkret berechnet. Vielmehr steht dem verletzten Rechteinhaber ein Wahlrecht zu, wie er seinen Schaden berechnet. Er kann den Schaden damit auch nach der sog. Lizenzanalogie berechnen. Das heißt es wird gefragt, was hätte der Rechteinhaber gefordert, wenn er gefragt worden wäre. Es kommt daher nicht darauf an, ob in zum Beispiel zwei Stunden nur vier Personen das Werk von dem Anschlussinhaber hätten herunterladen können, weil die eigene Internetleitung keine größere Verbreitung zulässt.

Es gibt durchaus Fälle, in denen Fehler bei der Beweisermittlung geschehen. Dies ist auch nicht auszuschließen, wenn Menschen beteiligt sind. Es gibt auch keine fehlerfreie Software. Ob allerdings im konkreten Fall ein Fehler vorliegt, kann erst nach ausführlicher Korrespondenz mit der Gegenseite klar herausgearbeitet werden.

Auch wirtschaftlich schwächer aufgestellte Abgemahnte können sich anwaltlicher Hilfe bedienen, etwa indem sie einen Beratungshilfeschein (nicht in allen Bundesländern) beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dann kostet eine anwaltliche Vertretung durch den Rechtsanwalt eigener Wahl auch aus einem anderen Bundesland den Abgemahnten nur 10,00 EUR. Ich vertrete bundesweit und habe schon sehr vielen Mandanten mit einem Beratungshilfeschein helfen können.

Ich berate seit vielen Jahren Mandanten, die Abmahnungen erhalten haben. In den meisten Fällen ist das Ziel möglichst wenig Kosten zu haben, und eine Unterlassungserklärung in der für den Abgemahnten besten Form abzugeben. Gern will ich im Rahmen einer kurzen, kostenlosen Ersteinschätzung Rede und Antwort stehen. Rufen Sie mich einfach an. Ich vertrete bundesweit. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs


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