Abmahnung Rechtsanwalt S. - Juwelier Chronotage GmbH

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Aktuell (Abmahnung vom 04.10.2021) erreicht uns mal wieder eine Abmahnung Juwelier Chronotage GmbH aus Planetal. Weiterhin wird die Juwelier Chronotage GmbH durch den bekannten Abmahnanwalt Rechtsanwalt S. aus Berlin.

Nach eigenen Angaben ist die Juwelier Chronotage GmbH im Produktbereich Uhren und Accessoires tätig. Sie verkauft Ihre Produkte über den Onlineshop unter https://chrono-exclusiv.de . Dort soll es ein breitgefächertes Angebot diverser Uhrenmarken, Fitnessarmbänder und wandihren geben.

Gegenstand der uns aktuell vorliegenden Abmahnung ist mal wieder ein Verstoß gegen das Verpackungsgesetz. So soll der Abgemahnte es unterlasen haben sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren. Gemäß § 9 Absatz 4 Verpackungsgesetz sieht vor, dass Onlinehändler sich vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen beim Verpackungsregister LUCID registrieren müssen. Hierunter fallen "mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen." Die Registrierung muss im Verpackungsregister "LUCID" der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister mit Stammdaten und Markennamen erfolgen.  On der Abmahnung ausgeführt, dass bei Verstößen gegen das Verpackungsgesetz Bußgelder von bis zu 100.000,00 € drohen.

Gefordert wird in der Abmahnung des Rechtsanwalt S. entweder Nachweis der Registrierung oder aber die Beseitigung des Verstoßes. Weiter werden im Falle der Nichtregistrierung die Erstattung der Anwaltskosten in Höhe von 280,60 € gefordert.

Nach unserer Ansicht liegen Anzeichen dafür vor, dass die Abmahnungen der Juwelier Chronotage GmbH als rechtsmissbräuchlich gemäß § 8c UWG zu qualifizieren sein dürften.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung der Juwelier Chronotage GmbH

    Keine vorschnellen Aktionen!

    Keine Kontaktaufnahme mit dem Gegner

    Fristen der Abmahnung beachten!

    Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!

    Fachanwalt kontaktieren

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir kennen den Abmahnber bereits aus anderen Verfahren. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei der rechtlichen Absicherung Ihres Onlineauftrittes.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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