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Abmahnung Snoop Dogg vs. David Guetta - Sweat Kornmeier und Partner

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Die Kanzlei Kornmeier und Partner mahnt für die Emi Music Germany GmbH die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Werk - Snoop Dogg vs. David Guetta - Sweat ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbtrages. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das Musikwerk in einem Peer-to-Peer Nertzwerk zum Download bereitgestellt zu haben.

Was ist eine Abmahnung?

Mit der Abmahnung wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Werk Snoop Dogg Vs. David Guetta - Sweat fordert der Abmahnende von dem Abgemahnten zukünftig ein rechtswidriges Handeln zu unterlassen. Bei einer Tauschbörsen Abmahnung fordert der Rechteinhaber durch seinen Anwalt, dass über einen Internetanschluss nicht weiter Rechtsverletzungen vorgenommen werden, indem Lieder oder Filme in Tauschbörsen verbreitet werden. Um dies sicherzustellen muss der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben. Diese ist grundsätzlich recht frei formuliert, es gilt jedoch einige durch Gesetz und Rechtsprechung entwickelte Eckpunkte zu berücksichtigen. Die Unterlassungserklärung muss etwa im Fall eines zukünftigen Verstoßes strafbewehrt sein.

Was ist eine Unterlassungserklärung?

Die Unterlassungserklärung ist die Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten in Zukunft nicht wieder vorzunehmen. Der Abgemahnte kann verpflichtet werden eine Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl er die fragliche Datei Snoop Dogg Vs. David Guetta - Sweat schon lange von seinem Rechner gelöscht hat. Es droht nämlich eine Wiederholungsgefahr. Das heißt bis sich der Abgemahnte schriftlich verpflichtet es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, die Datei nicht mehr zu verbreiten, kann der Gegner diesen Unterlassungsanspruch mit sehr hohen Kosten für den Abgemahnten gerichtlich durchsetzen. Darum wird oftmals geraten lieber eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben.

Muss jeder eine Unterlassungserklärung abgeben?

Der Abgemahnte ist nicht verpflichtet eine Unterlassungserklärung abzugeben, wenn er die Rechtsverletzung an dem Werk Snoop Dogg Vs. David Guetta - Sweat nicht begangen hat und sie ihm auch nicht über die sog. Störerhaftung zugerechnet werden kann. Dennoch ist nach anwaltlicher Prüfung in manchen Fällen ratsam, obwohl sich der Abgemahnte „keiner Schuld bewusst ist", eine Unterlassungserklärung abzugeben. Namentlich um im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur noch über die geforderte Geldsumme streiten zu müssen. Dies ist regelmäßig sehr viel günstiger, weil die Gerichte den Unterlassungsstreitwert allein regelmäßig bei mehreren tausend Euro ansetzen.

Wie erreiche ich einen Anwalt, der sich im Internetrecht auskennt?

Ortstermine sind bei einer Vertretung wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Werk Snoop Dogg Vs. David Guetta - Sweat nicht von Nöten. Sie können mir die Unterlagen auch per E-Mail oder Fax zusenden. Ich kann dann unmittelbar mit Ihrer Vertretung beginnen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts.

Welche Folgekosten kommen auf den Abgemahnten zu?

Viele Abgemahnte scheuen den Gang zum Anwalt wegen vermeintlich hoher Kosten. Ich vertrete außergerichtlich zu einem günstigen festen Pauschalpreis, den ich bereits im ersten Telefonat mitteile. Auch vor dem Hintergrund Sie vor weiteren Abmahnungen schon im Vorfeld zu schützen, lohnt sich eine Vertretung.

Wie viel Zeit hat der Abgemahnte nach Erhalt einer Abmahnung?

Die gesetzten Fristen wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Werk Snoop Dogg Vs. David Guetta - Sweat müssen eingehalten werden. Oft hat der Adressat einer Abmahnung nur wenige Tage Zeit angemessen zu reagieren. Sollte man nicht oder zu spät handeln, können Folgekosten, im Extremfall eine einstweilige Verfügung (Durchsetzung der Forderung ohne Anhörung des Abgemahnten) oder sogar ein Gerichtsverfahren in der Hauptsache folgen.

Greift die 100 EUR Deckelung?

Tendenziell halte ich es für möglich, dass die sog. 100,00 EUR Deckelung zukünftig auch bei einem aktuellen Film oder Album oder Computerspiel angewandt werden wird. Derzeit wird von den Gerichten die 100,00 EUR Deckelung aber nur bei dem Vorwurf ein einziges Lied heruntergeladen zu haben und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben, diskutiert.

Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70.

Weitere Informationen unter: http://www.dr-abmahnung.de/blog

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung:

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs


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