Abmahnung „Takelage“ durch CBH Rechtsanwälte für die FAST Fashion Brands GmbH
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Zurzeit lässt die FAST Fashion Brands GmbH, Wichelmannweg 23, 22041 Hamburg vermeintliche Verletzungen der Marke „Takelage“ abmahnen. Hierbei bedient sich die FAST Fashion Brands GmbH der CBH Rechtsanwälte Hamburg. Über diese Art der Abmahnungen haben wir bereits umfangreich berichtet:
Abmahnung FAST Fashion Brands GmbH
Takelage als Wortmarke
Der Begriff der „Takelage“ ist aus dem Schiffsbau bekannt, er beschreibt die Masten und das Tauwerk, das die Masten hält. Mittlerweile ist dieser Begriff auch als Wortmarke durch die FAST Fashion Brands GmbH (Registernummer 302016009406) angemeldet. Die Marke „Takelage“ genießt demnach Schutz für die folgenden Waren:
Klasse(n) Nizza 09:
Sonnenbrillen
Klasse(n) Nizza 14:
Phantasie-Schmuckwaren, nämlich Ringe, Schlüsselringe, Ohrringe, Manschettenknöpfe, Armbänder, Uhrkettenanhänger, Broschen, Ketten, Halsketten, Krawattennadeln, Anstecknadeln, Medaillons
Klasse(n) Nizza 18:
Leder und Lederimitationen sowie Waren aus Leder und Lederimitationen, nämlich Freizeittaschen, Einkaufstaschen, Umhängetaschen, Schultertaschen, Handtaschen, Abendtaschen, Sporttaschen, Badetaschen, Schultaschen, Umhängeriemen [Schulterriemen], Kindertaschen, Gürteltaschen, Koffer, Handkoffer, Hutkoffer, Attachékoffer, Aktenkoffer, Kleidersäcke, Packsäcke, Beutel, Brustbeutel, Tabakbeutel, Kulturbeutel, Reisenecessaires, Strumpfbeutel, Schuhbeutel, Sportbeutel, Schulranzen, Kleinlederwaren, nämlich Kartentaschen [Brieftaschen], Ausweistaschen; Taschen aus Stoff, Leder und lederähnlichen Materialien, soweit in Klasse 18 enthalten; Portemonnaies, Rucksäcke, Reisekoffer, Reisetaschen, Regenschirme, Aktentaschen, Brieftaschen, College-Mappen [soweit in Klasse 18 enthalten], Kosmetiktaschen und -koffer
Klasse(n) Nizza 25:
Bekleidungsstücke, insbesondere Damen- und Herren Oberbekleidung, Blusen, Kostüme, Kleider, Röcke, Jacken, Hosen, Hemden, Pullover, Krawatten, Mäntel, Schals, Handschuhe, Strümpfe, Unterwäsche, T-Shirts, Polo-Shirts, Sportbekleidung, Badebekleidung, Lederbekleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe, Stiefel, Gürtel
FAST Fashion Brands GmbH
Das Markenportfolio der FAST Fashion Brands GmbH umfasst eine dreistellige Anzahl von eingetragenen Marken. Das Unternehmen ist bekannt dafür, seine Marken konsequent und nachhaltig zu verteidigen, was uns aus zahlreichen Angelegenheiten bekannt ist.
Inhalt der Abmahnung für die Marke „Takelage“ durch die CBH Rechtsanwälte
Die FAST Fashion Brands GmbH lässt zunächst vortragen, dass sie ihre Produkte über zahlreiche bekannte Retailer und Onlinehändler wie OTTO, Zalando, About You u. a. anbietet. Weiter wird mitgeteilt, dass zu den unterschiedlichen eingetragenen Marken die Zeichen „MO“, „myMO“, „USHA“, „HOMEBASE“, „Isha“, „Izia“ und „Takelage“ gehören.
Kern des Vorwurfs ist das Anbieten von Armbändern unter der Verwendung des Zeichens „Takelage“. Die FAST Fashion Brands GmbH fordert in ihrer Abmahnung die Unterlassung der Verwendung dieses Zeichens. Ferner macht sie Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend.
Reaktion auf die Abmahnung der Marke „Takelage“
Markenrechtliche Abmahnungen sollten stets ernst genommen werden, da die Streitwerte in diesen Fällen meist hoch sind. Zudem gibt es zahlreiche Fallstricke, welche am Ende eine Vertragsstrafe auslösen können.
Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren auf das Markenrecht spezialisiert, wir beraten unsere Mandanten hierzu bundesweit.
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