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Abmahnung Vahrenwald Kretschmer - Hausbesuch bei Natacha mit Happy End

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Immer wieder wird in Fernsehsendungen von Abmahnungen wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung berichtet. Auch große Printmagazine widmen sich regelmäßig dem Thema. Trotzdem hat sich wohl noch nicht überall herumgesprochen, dass es nur eine Frage des Zufalls ist, ob der Nutzer einer Tauschbörse eine Abmahnung erhält.

Täglich kommen Kanzleien und Rechteinhaber hinzu, die ebensolche Schreiben verschicken. Neuerdings arbeitet die Kanzlei Vahrenwald Kretschmer Rechtsanwälte auch im Dienste der Filmvermarkter und mahnt derzeit die Rechtsverletzung an dem Film Hausbesuch bei Natacha mit Happy End ab. Auftraggeber ist das Unternehmen Süddeutsche Film- und Medienproduktionsgesellschaft Ltd., das die Rechte an dem streitgegenständlichen Film besitzt.

Wie der Abmahnung zu entnehmen ist wird der Film - bzw. das Filmchen mit nur einer Länge von 40 Minuten - normalerweise über ein Bezahlportal angeboten, welches nur einer eingegrenzten Nutzerzahl zugänglich ist. In der Vahrenwald Kretschmer Abmahnung wegen der Rechtsverletzung an dem Film Hausbesuch bei Natacha mit Happy End wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 952,00 Euro gefordert. Wie man angemessen auf einen Strafzettel reagiert, wissen die meisten. Aber was ist nach dem Erhalt solch eines Schreibens zu tun? Pauschal ist dieses leider nicht zu beantworten, da jeder Fall individuell bewertet werden muss. Abhängig von grundlegenden Fragen, wie z. B. der Rechtmäßigkeit, der Zuverlässigkeit der Ermittlungsfirma und deren Methoden, der Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen, der Frage, ob der Anschlussinhaber oder Dritte die Rechtsverletzung begangen haben, ob die Forderung angemessen ist, ob ggfs. nur die Anwaltskosten und nicht der Schadensersatz gezahlt werden müssen usw., muss jede Situation einzeln bewertet werden.

Um Sie mit dem Problem nicht alleine dastehen zu lassen, finden Sie hier folgende grundlegende Tipps:

1. Regel

Nie ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Es muss geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Falls ja, muss diese im Interesse des Abgemahnten neu formuliert werden.

2. Regel

Nie einfach die geforderten Summen zahlen; selbst bei berechtigten Abmahnungen können die Forderungen oft auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden. Wichtig ist dabei nur, dass Sie mit einem Anwalt, wenn Sie sich vertreten lassen wollen, ein Pauschalhonorar vereinbaren, damit Ihre Ersparnisse nicht einfach an einen anderen Anwalt geht.

3. Regel

Lassen Sie sich über die Reichweite einer abgegebenen Unterlassungserklärung ausgiebig beraten. Die Folgen eines unbeabsichtigten Verstoßes einige Jahre später birgt das Risiko, dass Sie viele tausend Euro zahlen müssen. Eine Unterlassungserklärung ist unbedingt ernst zu nehmen.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Vahrenwald Kretschmer Abmahnung wegen der Rechtsverletzung an dem Film Hausbesuch bei Natacha mit Happy End erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs


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