Abmahnung - Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

  • 1 Minuten Lesezeit

Aktuell (Abmahnung vom 22.12.2002) liegt uns wieder einmal eine Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. zur Prüfung vor.

Der Verein wurde bereits 1885 gegründet und ist ein Zusammenschluss von diversen Mitgliedern aus den Sparten Handel, Handwerk, Industrie und Dienstleistung. Der Verein ist eine Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft, der es sich zum Ziel gesetzt hat, unlauteren Wettbewerb, zu Gunsten des fairen Wettbewerbs, zu verhindern und wenn nötig mit gerichtlichen Schritten zu unterbinden.

Nach eigenen Angaben verfügt der Verein über Mitgliedsbeiträge im oberen fünfstelligen Bereich. Weiter soll es einen Prozesskostenfond von knapp 500.000 € geben.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Masken als Schutzmaske, Mundschutzmaske Atemschutzmaske mit Ventil bewirbt und verkauft, ohne dass das Produkt eine CE Kennzeichnung besitzt.

Ebenso fehle es an der Angabe des Herstellers, was einen Verstoß gegen § 6 Abs. 5 ProdSG darstelle. Letztendlich wir beanstandet, dass es an einer Belehrung über das Widerrufsrecht fehlt.

Gefordert werden vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Abmahnkosten in Höhe von 225,76 €.

Unterzeichnet ist die Abmahnung vom Geschäftsführer Markus Axer.

Sollten auch Sie eine Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. erhalten haben empfehlen wir einen auf das Wettbewerbsrecht /E-Commerce Recht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.

 

Unsere Empfehlung

    Ruhe bewahren

    Fristen beachten

    Keine Unterlassungserklärung unterschreiben oder den Geldbetrag zahlen

    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen

    Einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren

Gerne sind wir Ihnen behilflich. Selbstverständlich vertreten wir deutschlandweit. Unkomplizierte Abwicklung per Telefon und/oder E-Mail/Fax.

Kanzlei Dr. Schenk – Erfahrung aus über 7.000 Abmahnverfahren!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk

Beiträge zum Thema