Abmahnung: Volkswagen AG/Remmen Rechtsanwälte

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Markenrecht: Markenrechte von Volkswagen mehrmals verletzt

Seit Jahren vertreten wir Mandanten gegenüber der Volkswagen AG. Unserer Kanzlei liegt eine weitere aktuelle markenrechtliche Abmahnung vor, in der die Volkswagen AG von Remmen Rechtsanwälten vertreten wird. Dem Betroffenen wird in der Abmahnung die Verletzung der Volkswagen-Marken „VW", „Volkswagen", „GTI", „VR6", „Golf", „Beetle", „Polo" und „SCIROCCO" vorgeworfen.

Mittels eBay hat der Betroffene Produkte angeboten, die mit den Volkswagen-Marken gekennzeichnet sind. Dabei sind die Produkte den Marken nicht ähnlich sondern identisch. Das Abmahnungsschreiben besagt außerdem, dass der Betroffene sich für seinen geschäftlichen Erfolg den positiven Aufmerksamkeitswert der Volkswagen-Marken zunutze macht, ohne eigene Anstrengung oder eine Gegenleistung aufzubringen. Laut Remmen hat der Betroffene die Markenrechte der Volkswagen AG mit Vorsatz missachtet.

Aus der Abmahnung gehen folgende Forderungen hervor, die Remmen für die Volkswagen AG stellt:

  1. Abgabe einer Unterlassungserklärung,
  2. Auskunftserteilung zwecks Schadensberechnung,
  3. Auskunftserteilung über Hersteller, Herkunft, Lieferanten, Vertriebsweg, Vorbesitzer, gewerbliche Abnehmer, Auftraggeber, Produktmenge,
  4. Vernichtung der unrechtlich gekennzeichneten Produkte,
  5. Erstattung des Schadensersatzes von 1.500€,
  6. Erstattung der Rechtsanwaltskosten bei einem Gegenstandswert von 250.000€.

Wenn bis Ablauf der Frist keine ausreichende Antwort bei Remmen eingegangen ist, werden der Volkswagen AG gerichtliche Maßnahmen nahegelegt.

markenrechtliche Abmahnung erhalten - was jetzt?

Wir empfehlen zunächst, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben. Eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung kommt einer Anerkennung sämtlicher Ansprüche der Abmahner gleich. Daher ist es vielmehr sinnvoll, die gesamte Abmahnung von einem fachkundigen Anwalt prüfen zu lassen. Dieser kann ggf. auch eine modifizierte Erklärung verfassen, die den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.

Kompetenter Rechtsbeistand durch die Rechtsanwälte am Kreuztor

Dr. Oliver Wallscheid LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und vertritt seit mehreren Jahren eine Vielzahl von Mandanten, die markenrechtliche Abmahnungen erhalten haben. Unsere Mandanten profitieren dabei von der Erfahrung mit solchen Abmahnungen und der fachlichen Kompetenz auf dem Gebiet des Markenrechts.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen bei Interesse ein kostenloses Erstgespräch. Schicken Sie uns zu diesem Zweck ein Fax oder ein E-Mail.

Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falles,
  • Prüfung der Abmahnung,
  • Sicherung der bestehenden Onlineshops, eBay-Konten, Amazon-Shops, Dawanda-Shops usw. bevor die Unterlassungserklärung abgegeben wird,
  • im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden wird sowie das Führen von Vergleichsverhandlungen, um die Angelegenheit möglichst zu einem annehmbaren Abschluss zu führen.

Das kostenlose Erstgespräch ist für Sie unverbindlich. Sie entscheiden erst anschließend, ob unsere Kanzlei Ihren Fall bearbeiten soll.

Sie erreichen uns unter: 0251 20 86 80 30

E-Mail: info@ra-kreuztor.de

Im Internet: www.internetrecht-nrw.de
www.muensteraner-rechtsanwaelte.de


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