Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb wegen falscher Grundpreise bei eBay erhalten? Ich berate auch Sie.

  • 3 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde wieder mir wieder einmal eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wegen falscher Grundpreise bei eBay zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


 Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) ist uns aus unserer Beratungspraxis aufgrund vieler Abmahnungen bekannt. Der Verband sozialer Wettbewerb aus Berlin ist ein Abmahnverein, der abmahnen darf, da er unter anderem in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen ist.

Insbesondere ist uns der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. aufgrund von Abmahnungen beim Angebot von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln bekannt.

Bei Lebensmitteln muss in der Regel immer ein Grundpreis angegeben werden. Seit dem 28.05.2022 gibt es eine Änderung der Preisangabenverordnung: Ein Grundpreis muss seitdem zwingend in der Grundpreiseinheit 1 kg bzw. 1 L angegeben werden. Die früher zulässige Möglichkeit, den Grundpreis unter bestimmten Voraussetzungen auch mit 100 ml oder 100 g anzugeben, gibt es nicht mehr.

In der uns vorliegenden Abmahnung werden falsche Grundpreise auf der Plattform eBay beim Angebot von Lebensmitteln abgemahnt:

Zum einen wird gerügt, dass der Grundpreis beim Angebot von Lebensmitteln mit 100 g statt 1 kg angegeben wird. Zum anderen wird gerügt, dass der Grundpreis auch inhaltlich nicht richtig ist.

eBay ermöglicht, dass Grundpreise automatisch angezeigt werden, wobei diese Funktion von eBay nicht zuverlässig ist. Nach unserer Kenntnis ist durch ausschließliche Nutzung der eBay-Funktion zur Grundpreisanzeige nicht zwangsläufig gewährleistet, dass der Grundpreis, bei in räumlicher Nähe zum Preis stehen muss, auch tatsächlich zuverlässig angezeigt wird.

Jedenfalls scheint es bei eBay immer noch die Möglichkeit zu geben, dass im Rahmen der automatischen Grundpreisanzeige die Grundpreiseinheit 100 g bzw. 100 ml angezeigt wird. Dies ist für Verkäufer bei eBay, die grundpreispflichtige Produkte anbieten, höchst gefährlich, da mehrere Abmahnvereine sich das Thema zu Eigen gemacht haben und falsche Grundpreiseinheiten abmahnen.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.


Meine Einschätzung: 

Die Abmahnkosten bei einer Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb sind mit 232,00 Euro relativ gering. Unabhängig davon wird eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe zugunsten des Abmahners gefordert. Wir empfehlen dringend, ohne vorherige anwaltliche Beratung keinesfalls eine Unterlassungserklärung gegenüber dem Verband Sozialer Wettbewerb abzugeben. Die geforderte Unterlassungserklärung bezieht sich ganz allgemein auf vorverpackte Lebensmittel und geht somit weit über das konkret abgemahnte Angebot hinaus, wie aber auch über die in der Abmahnung genannte Plattform. Wer neben eBay noch auf anderen Plattformen verkauft, sei es bei Amazon oder im Internetshop, muss dort ebenfalls gewährleisten, dass der Grundpreis korrekt angezeigt wird.

Es gibt nach unserer Auffassung bessere Alternativen, als gegenüber dem Verband Sozialer Wettbewerb eine Unterlassungserklärung abzugeben. Über die Möglichkeiten informiere ich Sie im Rahmen einer Beratung.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
  • Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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