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Abmahnung von APW Rechtsanwälte & Notare wegen "Blackthorn"

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Abmahnung von APW Rechtsanwälte & Notare wegen des Films „Blackthorn“ im Auftrag der Universum Film GmbH mit einer Geldforderung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erhalten? Derzeit müssen sich die Fans des Films „Blackthorn“ mit der Anschuldigung auseinandersetzen, den Film unerlaubt verbreitet zu haben. Dieser Vorwurf ereilt diejenigen, die in das Ermittlungsraster einer Anti-Piracy Firma geraten sind. Diese Unternehmen überwachen im Auftrag der Rechteinhaber, hier der Universum Film GmbH, die bekannten Peer-to-Peer Netzwerke hinsichtlich des unerlaubten Downloadangebots urheberrechtlich geschützter Filme. Wer im Rahmen dieser Ermittlung erwischt wurde, der muss mit einer Abmahnung rechnen. Problematisch bei dieser Form der Täterfahndung jedoch ist, dass keine genaue Aussage darüber gemacht werden kann, wer die Rechtsverletzung an dem Film „Blackthorn“ begangen hat. Es kann nur ausgesagt werden, über welchen Internetanschluss der Film unerlaubt verbreitet wurde.

Die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notare geht in der Abmahnung wegen „Blackthorn“ immer von einem Pauschalfall aus

Da die Ermittlung immer an der Haustür endet, geht die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notare in der Abmahnung erst einmal davon aus, dass der dort registrierte Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Nach der Täterschaftsvermutung ist dies auch zulässig. Auch zulässig und sogar notwendig ist es, wenn sich dieser gegen die Abmahnung von APW Rechtsanwälte & Notare wegen „Blackthorn“ wehrt. Erfolgsversprechend ist eine Abwehr gerade dann, wenn etwa Dritte und nicht der Abgemahnte den Film „Blackthorn“ verbreitet haben.

Die Abmahnung für „Blackthorn“ sollte immer kritisch geprüft werden

Gegen die Abmahnung kann ein Anwalt viele Einwände anbringen. Abgesehen von der Berücksichtigung der Täterschaft muss die Geldforderung allgemein kritisch bewertet werden. Die Kanzleien versuchen regelmäßig, sehr hohe Geldbeträge zu fordern; wobei die Forderung einer Gegenwehr durch den eigenen Anwalt selten standhält. Doch in der Abmahnung von APW Rechtsanwälte & Notare wegen „Blackthorn“ geht es nicht nur um Geld. Der zweite Teil ist der Unterlassungsanspruch. Dieser wird in der Regel mit Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt. Hier gilt zu beachten: nicht die von der Gegenseite vorgefertigten Erklärungen verwenden,immer eine im Interesse des Abgemahnten formulierte Erklärung verwenden,nicht unüberlegt Unterlassungserklärungen aus dem Internet verwenden.

Die Dr. Wachs Rechtsanwälte bieten Hilfe im Abmahnfall

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung).

2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich.

3. Ortstermine nicht nötig.

4. Kommunikation über E-Mail möglich.

5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben).

6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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