Abmahnung von CBH Rechtsanwälte i. A. v. der Motion E-Services GmbH (Unberechtigte Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder)

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Worum geht es?

Die Kanzlei CBH Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Motion E-Services GmbH aufgrund einer unberechtigten Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder ab, deren alleinige Verwertungsrechte der Abmahnenden zustünden. Die Motion E-Services GmbH sei Teil einer Unternehmensgruppe, welche auf dem Sektor des Vertriebs von Bekleidungsstücken tätig sei. Im Rahmen dieser Tätigkeit würden professionelle Fotografien zur Bewerbung der jeweiligen Waren angefertigt und an dritte Unternehmen angeboten werden.

Die Abgemahnte hätte angeblich unter Verwendung von drei solcher Lichtbilder der Motion E-Service GmbH über Ihren Facebook-Account eine Jacke beworben und dadurch die Nutzungsrechte der Abmahnenden verletzt. Die Nutzungsrechte dieser Bilder, welche durch Fotografen der SPICE media production Kft., Budapest, erstellt worden seien, stünden exklusiv der Motions E-Services GmbH zu.

Was wird gefordert?

Die Motion E-Services GmbH macht aufgrund dieser angeblichen Rechtsverletzung umfassende Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gem. §§ 97, 97 a Abs. 1 UrhG, 242 BGB gegenüber der Abgemahnten geltend.

Die betreffenden Bilder soll die Abgemahnte unverzüglich entfernen und von einer weiteren Verwendung absehen.

Außerdem wird die Abgemahnte zur detaillierten Auskunft aufgefordert, in wie vielen weiteren Fällen und in welchen Zusammenhängen sie entsprechende Bilder verwendet hat.

Unterlassungserklärung

Innerhalb einer Woche soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet zugesendet werden.

Schadensersatz

Darüber hinaus wird ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach geltend gemacht. Ein konkreter Betrag wird aktuell nicht gefordert. Unser Erfahrung nach wird dieser nach Auskunftserteilung berechnet.

Außerdem soll die Abgemahnte die Kosten eines Testkäufers i. H. v. 103,14 € tragen, den die Motion E-Services GmbH beauftragt hat, um an die Kontaktdaten der Abgemahnten zu gelangen.

Abmahnkosten

Weiter werden Abmahnkosten geltend gemacht. Diese belaufen sich auf 367,23 €.

Wie reagiere ich, falls ich auch abgemahnt wurde?

Die Abmahnung sollte in jedem Fall ernst genommen werden. Wir haben bereits mehrfach Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte i. A. d. Motions E-Services GmbH erhalten. Eine gerichtliche Geltendmachung ist nicht ausgeschlossen. Daher ist eine fristgerechte Reaktion Ihrerseits erforderlich, wenngleich wir Ihnen empfehlen keinen persönlichen Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen. Die berechnete Höhe der geforderten Beträge mag auf dem ersten Blick nicht allzu hoch erscheinen. Jedoch könnte sich dieser nach Auskunft um eine beträchtliche Summe erhöhen. Sie sollten daher nicht vorschnell den Forderungen der Abmahner nachkommen, eine Unterlassungserklärung unterschreiben oder Zahlungen vornehmen. Es ist zunächst zu überprüfen, ob die Forderungen dem Grunde nach und der bemessenen Höhe nach statthaft sind. Wir raten deshalb, auf die fachkundige Beratung eines Rechtsanwalts zurückgreifen.

Unsere Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung.

  2. Nehmen Sie keine Zahlung an die Gegenseite vor, bevor der Sachverhalt von einem spezialisierten Anwalt für Sie geprüft wurde.

  3. Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten. So können kostspielige Fehler vermieden werden.

Zu unserer Kanzlei und unserer Tätigkeit:

Wir, die Kanzlei HvLS Hämmerling von Leitner-Scharfenberg beraten mit unseren Rechtsanwälten und Fachanwälten für Urheber- und Medienrecht täglich rund um das Thema Abmahnung. Daher verfügen wir über Erfahrungen aus mehreren tausend Abmahnfällen.

Wir beraten Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von der Motion E-Services GmbH über GBH Rechtsanwälte erhalten haben oder sich in einer ähnlichen Lage befinden:

  • Rufen Sie uns einfach unverbindlich an.

  • Schicken Sie uns eine E-Mail an hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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