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Abmahnung von Fareds wegen "Vaterfreuden"?

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„Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr“, so schrieb es Wilhelm Busch in einem Gedicht. In dem neuen Film „Vaterfreuden“ von und mit Matthias Schweighöfer ist sogar das Vaterwerden sehr erschwert. Doch so wie es üblich ist bei dem seichten, humoristischen Kino, wird Schweighöfer das am Ende des Films wohl auch schaffen. Wer den Film nicht im Kino gesehen hat oder auf DVD kaufen möchte und die bekannten Peer-to-Peer Netzwerke bemüht, um „Vaterfreuden“ zu sehen, der muss mit einer Abmahnung rechnen. Der Rechteinhaber Pantaleon Entertainment GmbH hat die Rechtsanwaltskanzlei Fareds damit beauftragt, angebliche Rechtsverletzungen im Rahmen einer Abmahnung zu verfolgen.

Was wird in der „Vaterfreuden“ Abmahnung gefordert?

In der Abmahnung macht die Kanzlei Fareds Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend. Der Betroffene wird zur Zahlung eines Gelbetrages verpflichtet und soll eine sogenannte Unterlassungserklärung abgeben.

Zahlung der geforderten Summe

Die Höhe der geforderten Summe der „Vaterfreuden“ Abmahnung von Fareds richtet sich – zumindest mittelbar – nach den angesetzten Streitwerten. Die Rechtsprechung fällt hinsichtlich der in Tauschbörsenverfahren angesetzten Streitwerte regelmäßig sehr unterschiedlich aus. Eine einheitliche Rechtsprechung gibt es in diesem Zusammenhang leider nicht. Durch die Vielzahl der Entscheidungen – einige sind auch einfach veraltet – wird es dem Abgemahnten schwer gemacht, zu prüfen, welcher Streitwert „richtig“ ist. Daher empfiehlt die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte, die „Vaterfreuden“ Abmahnung der Kanzlei Fareds auch angesichts dieses Punktes einer kritischen Prüfung unterziehen zu lassen.

Wer ist möglicherweise für die „Vaterfreuden“ Abmahnung verantwortlich?

Die Dr. Wachs Rechtsanwälte raten mit einem Vortrag hinsichtlich der Täterschaft vorsichtig umzugehen. Es sollte also nicht vorschnelle und unüberlegt ein möglicher Täter genannt werden - ohne das mit Sicherheit bestätigen zu können. In der Praxis liegen Fälle vor, in denen der Abgemahnte die Schuld wissentlich auf sich genommen hat, ebenso gibt es immer wieder  Fälle, in denen die Kinder als Täter benannt wurden. Beides kann zu einem erheblichen Nachteil führen.  Aussagen über eine mögliche Täterschaft sollte nur nach reichlicher Überlegung – unter Berücksichtigung der aktuelleren Rechtsprechung – vorgenommen werden.

Die „Vaterfreuden“ Abmahnung ist ein Serienbrief

Gleichwohl die Abmahnungen in der Regel in einer hohen Stückzahl erstellt und versendet werden, ändert das nichts an der Wirksamkeit. Auch massenhaft versendete Abmahnungen sind in der Regel rechtskräftig.

Was bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte im Falle der „Vaterfreuden“ Abmahnung von Fareds?

Wer mit solch einer „Vaterfreuden“ Abmahnung konfrontiert wird, der kann sich einfach telefonisch an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In dem Telefonat geht es darum, die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer Verteidigung zu besprechen. Die Verteidigung im Falle der „Vaterfreuden“ Abmahnung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag an. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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