Abmahnung von Gucci wegen Markenverletzung erhalten?

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Gegenstand der Abmahnung aus dem Hause Gucci ist der Vertrieb von Handtaschen, die ein Muster aufweisen, welches mit dem für Gucci geschützten Markenzeichen verwechslungsfähig sei. 

Vorgeworfen wurde unserer Mannschaft dabei eine Markenverletzung sowie ein Wettbewerbsverstoß aus dem lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutz. 

Aufgrund dieser Verletzung sind Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunftserteilung und Rechnungslegung unter Vorlage der entsprechenden Belege, Vernichtung der Fälschungen sowie Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten beansprucht worden. Angesetzt wurde ein Streitwert von 150.000,- €. 

Haben Sie auch eine Abmahnung wegen des Vertriebes von Handtaschen aus dem Hause Gucci erhalten? Sprechen Sie mich an. Gerne berate und vertrete ich Sie in dieser Sache. 

Das Markenrecht gewährt dem Markeninhaber ein Monopolrecht. Der lauterkeitsrechtliche Nachahmungsschutz schützt Leistungsergebnisse, die wettbewerblichen Eigenart besitzen. 

Wann liegt eine Markenverletzung vor? Grundsätzlich liegt eine Markenrechtsverletzung vor, wenn Zeichen, die einer Marke gleichen oder ähneln und für die gleichen oder ähnlichen Produkte bzw. Dienstleistungen, für die die Marke Schutz genießt, ohne die Zustimmung des Markeninhabers geschäftlich benutzt werden. Zu berücksichtigen ist ferner, ob die Marke Unterscheidungskraft erlangt hat und das Zeichen markenmäßig verwendet wurde. Je ähnlicher das Zeichen mit der Marke und die Waren- bzw. Dienstleistungsklassen sind,  desto eher wird von einer Markenverletzung auszugehen sein. 

Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten haben, lassen Sie überprüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist und welche Möglichkeiten der Abwehr Ihnen zur Verfügung stehen. Sprechen Sie mich an. Gerne unterbreite ich Ihnen ein Angebot. 


Foto(s): Kanzlei Maris

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