Abmahnung von Kuntze Mayer & Beyer für AdSimple wg. illegaler Nutzung einer Datenschutzerklärung

  • 2 Minuten Lesezeit

Wir berichteten bereits mehrfach von Abmahnungen der Kanzlei Kuntze, Mayer & Beyer aus München im Auftrag der AdSimple GmbH aus Österreich wegen vermeintlich illegaler Nutzung einer Datenschutzerklärung. So z. B. hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuntze-mayer-beyer-mahnen-i-a-v-adsimple-die-illegale-verwendung-einer-datenschutzerklaerung-ab_157401.html

Nun erreichte unsere Kanzlei ein weiteres Abmahnschreiben der Kanzlei Kuntze Mayer & Beyer für AdSimple. Die Rechtsanwälte werfen es dem abgemahnten Websitebetreiber vor, die auf der Seite https://www.adsimple.de/datenschutz-generator/ erstellte Datenschutzerklärung vermeintlich illegal verwendet zu haben. Bei der veröffentlichten Datenschutzerklärung handele es sich um einen urheberrechtlich geschützten Text der AdSimple GmbH. Laut der Rechtsanwälte hätte der Abgemahnte für die Veröffentlichung der Datenschutzerklärung die erforderlichen Nutzungsrechte durch die AdSimple GmbH einholen müssen. Es hätte hierfür grundsätzlich ausgereicht, wenn der Abgemahnte unter die Veröffentlichte Datenschutzerklärung einen Quellennachweis samt Verlinkung des Kooperationspartners „AdSimple“ eingefügt hätte.

Die Forderungen

In dem Abmahnschreiben stellt die AdSimple GmbH mehrere Forderungen:

  1. Entweder sofortige Löschung der Datenschutzerklärung oder Einfügung einer Quellenbezeichnung, einschließlich der Verlinkung des Kooperationspartners AdSimple;
  2. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung;
  3. Erteilung von Auskünften über das Ausmaß der Textnutzung;
  4. Zahlung von Schadensersatz i. H. v. 1.500,00 €;
  5. Zahlung von Recherchekosten i. H. v. 95,00 €;
  6. Zahlung von Anwaltsgebühren i. H. v. 1.064,00 €.

Insgesamt verlangt die AdSimple GmbH die Zahlung eines Gesamtbetrages i. H. v. 2.659,00 €. Weiter wird dem Abgemahnten in dem Schreiben ein Angebot zur „außergerichtlicher Einigung“ unterbreitet. Das Angebot beinhaltet die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Geldbetrages i. H. v. 1.500,00 €.

Sie haben ebenfalls eine Abmahnung von AdSimple erhalten?

Wichtig ist zunächst, dass Sie weder etwas unterschreiben noch eine Zahlung (auch nicht 1.500,00 €!) tätigen. Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung der Abmahnkosten ist grundsätzlich die Heranziehung einer fachspezifischen anwaltlichen Beratung für Urheberrecht zu empfehlen. Zunächst soll mithilfe eines Fachanwalts erörtert werden, ob die Unterlassungserklärung überhaupt abgeben werden sollte. Ihr Anwalt wird hierfür überprüfen, ob die Ansprüche dem Grunde nach bzw. in der geforderten Höhe bestehen. Weiterhin sind bei einer Abmahnung von AdSimple einige Besonderheiten zu beachten. So ist es z. B. streitig, ob es sich bei der Datenschutzerklärung überhaupt um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt.

Zum Beratungsansatz unserer Kanzlei 

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Berlin und Hamburg wird bundesweit im Bereich des Urheber- und Medienrechts tätig. Als Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht sind wir stets up to date. Das Zusammenspiel aus rechtsgebietsübergreifenden Fachanwaltschaften ermöglicht es uns unser Wissen konsequent und effektiv für unsere Mandanten einzusetzen.

Herr Hämmerling ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht und für IT-Recht und geprüfter Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor.

Frau von Leitner-Scharfenberg ist Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheber- und Medienrecht.

Sie möchten sich im Bereich des Urheberrechts- oder Medienrechts fachkundig beraten lassen? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Zu unseren Kompetenzen gehört die Beratung bei Rechtsverletzung, insb. die Erstellung einer effektiven Lösungsstrategie nach Erhalt einer Abmahnung. Rufen Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung an!


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