Abmahnung von Porsche und UNIT4 IP wegen Markenrecht

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Seit einiger Zeit berichten wir über markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei UNIT4 IP und Porsche wegen angeblicher Verletzungen der Markenrechte von Porsche

Aktuell wurde uns erneut eine entsprechende Abmahnung der Anwälte von UNIT4 IP vorgelegt. Gegenstand des aktuellen Schreibens ist der Vorwurf, der betroffene Anbieter habe über die Onlineplattform mobile.de eine Porsche Nachbau angeboten, der mit dem Marken von Porsche (Porsche und Porsche Wappen) versehen war.

Wir kennen den Gegner seit Jahren und haben bereits mehrfach über diese Abmahnungen berichtet. Wir vertreten bereits viele Mandanten in diesen Fällen und raten betroffenen Händlern, die Abmahnung ernst zu nehmen. 


Kostenlose Ersteinschätzung nutzen!

Wir bieten den Empfängern einer solchen Abmahnung eine kostenlose erste Einschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht an. 

Senden Sie uns hierzu die Abmahnung via E-Mail nebst Telefonnummer – wir melden uns umgehend bei Ihnen.


Was wird von Porsche und UNIT4 IP gefordert?

Die Anwälte von UNIT4 IP weisen im aktuellen Fall darauf hin, dass ein Nachbau nicht mit Marken der Firma Porsche versehen werden darf. Dies ist aus markenrechtlicher Sicht richtig. 

Fraglich ist aber immer, ob der betroffene Händler im Rahmen des Angebotes die Marken wirklich rechtsverletzend benutzt hat. Wurde darauf hingewiesen, dass es sich um einen Nachbau handelt, ist die Nutzung des Zeichens Porsche – z.B. in einem beschreibenden Angebotstext -  nicht automatisch eine Markenrechtsverletzung. Die Abmahnung sollte daher durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden.

 In der aktuellen Abmahnung fordern die Anwälte von Porsche die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung, Auskunft sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 130.000 €. Wir halten sowohl die Detektivkosten als auch die Anwaltskosten für übersetzt.


Wie sollten Händler reagieren?

Als Fachanwälte raten wir betroffenen Unternehmern, die Abmahnung ernst zu nehmen und keinesfalls die Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen.

Sollte die Prüfung durch uns tatsächlich ergeben, dass eine Markenrechtsverletzung vorliegt, können wir die  Unterlassungserklärung für Sie modifizieren. Dies ist gerade im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Porsche Nachbauten/Replika keinesfalls immer eindeutig. Eine beschreibende Verwendung einer Marke ist zulässig.  Wir raten betroffenen Händlern, folgende Verhaltenstipps zu beachten:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten.
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  •     Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen


Dr. Wallscheid & Drouven – Fachkanzlei für Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung wegen der angeblichen Verletzung von Marken der Porsche AG erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  •     erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  •     durchgehend persönliche Ansprechpartner
  •     Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  •     unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Wir kennen die Abmahnung von UNIT 4 IP / Porsche bereits seit 2014 und haben bereits mehrfach berichtet, z. B. unter:

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-der-porsche-ag-wegen-markenverletzung_116475.html

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/weitere-abmahnung-von-der-porsche-ag-und-unit-ip-rechtsanwaelten_151378.html


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