Weitere Abmahnung von der Porsche AG und UNIT4 IP Rechtsanwälten

  • 3 Minuten Lesezeit

Seit einigen Jahren vertreten wir regelmäßig Mandanten, die markenrechtliche Abmahnungen der UNIT4 IP Rechtsanwälte erhalten haben. Aktuell wurde uns erneut eine Abmahnung der UNIT4 IP Rechtsanwälte vorgelegt.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung der Porsche AG und/oder UNIT4 IP Rechtsanwälte im Zusammenhang mit einer Markenverletzung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung nutzen. Hierzu können Sie uns die Abmahnung per E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse übersenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und klären Sie im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.

Abmahnung von UNIT4 IP wegen Markenverletzung in Bezug auf die Marke Porsche

Die aktuelle Abmahnung wird für die Firma Porsche AG ausgesprochen. Die Firma Porsche AG geht seit einiger Zeit gegen Markenrechtsverletzungen durch Automobilhändler und Gebrauchtwagenverkäufer vor.

In der letzten Zeit mehren sich zudem Abmahnungen in Bezug auf Porsche Nachbauten. Gegenstand der Abmahnung der UNIT4 IP ist dabei die Verwendung der Marke Porsche und/oder des Porsche-Wappens auf Nachbauten berühmter Porscheklassiker, wie z. B. Porsche 356 oder Porsche Speedster. Des Weiteren geht Porsche auch gegen die Verwendung der Marke Porsche im Zusammenhang mit Tuning-Umbauten von Porsche Fahrzeugen vor.

In der aktuellen Abmahnung geht es ebenfalls um Nachbauten von Porsche-Fahrzeugen. Gegenstand der Abmahnung der Unit4ip Rechtsanwälte ist die Verwendung der Marken Porsche und des Porsche-Wappens im Zusammenhang mit der Werbung und des Vertriebes von Porsche-Nachbauten auf der Onlineplattform mobile.de.

Was fordern Porsche AG und UNIT4 IP?

Im Rahmen der Abmahnung fordern die Porsche AG und UNIT4 IP die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung, Auskunft und Schadenersatz.

Kernstück der Abmahnung ist die Unterlassungserklärung. Hier gilt: Verkäufer von gebrauchten oder neuen Automobilen sollten die Unterlassungserklärung in der angebotenen Form keinesfalls unterschreiben. Die Formulierung ist aus unserer Sicht deutlich zu weitgehend und muss unbedingt angepasst werden, wenn die Abgabe einer Unterlassungserklärung überhaupt in Betracht kommt.

Wir empfehlen, einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (das Markenrecht ist ein gewerbliches Schutzrecht) zu beauftragen und die Abmahnung fachanwaltlich prüfen zu lassen. Unsere Erfahrungen mit Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen haben gezeigt, dass die Markeninhaber häufig mehr verlangen als ihnen markenrechtlich zusteht. Das OLG Hamburg hat beispielsweise eine einstweilige Verfügung des LG Hamburg aufgehoben, mit der einem Kfz-Händler auf Antrag von Porsche untersagt worden war, einen von dem Tuner „Tech Art“ umgebauten „Porsche“ unter der Bezeichnung Porsche und in der Markenrubrik „Porsche“ bei Online-Verkaufsportalen anzubieten.

Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Abmahnung nicht ignoriert und die Fristen beachten.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.
  • Vor Abgabe der Unterlassungserklärung ist sicherzustellen, dass die Anforderungen auch erfüllt werden können. So stellt sich das Vorhandensein eines rechtsverletzenden, aber bereits gelöschten Angebotes im Google-Cache bereits als Verstoß gegen die Unterlassungserklärung dar.

Als Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht kennen wir die Besonderheiten einer markenrechtlichen Abmahnung. 

Wir kennen den Gegner und sein Vorgehen. Wir haben mehrfach über Abmahnung der UNIT4 IP Rechtsanwälte berichtet:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-ralph-lauren-unit4-ip-ralph-lauren-bekleidung/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/unit-ip-rechtsanwaelte-abmahnung-erhalten_101907.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-playboy-haeschen-von-unit-ip-markenrecht_103607.html

Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht und auf die Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen spezialisiert. Nutzen Sie unsere Erfahrung mit diesen Fällen und nehmen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Wir klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf und vermeiden weitere Risiken.



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