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Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen "Fedde Le Grand & Sultan Ned Shepard - No good"

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Wer unerlaubt im Internet Lieder herunterlädt, der muss mit einer Abmahnung rechnen. Oftmals werden diese Abmahnungen wegen des Downloads eines Samplers oder einer German Top 100 Single Charts Sammlung ausgesprochen. Die wenigsten wissen, was nach dem Erhalt solch einer Abmahnung zu tun ist. Daher soll dieser Beitrag grundlegende Informationen zu dem Thema bieten.

In einem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall geht Rechtsanwalt Daniel Sebastian gegen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wird das Musikwerk „Fedde Le Grand & Sultan + Ned Shepard – No good“ in einem Netzwerk geladen und damit verbreitet zu haben. Wegen dieser angeblichen Urheberrechtsverletzung macht die Gegenseite – hier der Rechteinhaber DigiRights Administration GmbH – Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend. Der Betroffene wird aufgefordert, einen Geldbetrag zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese Forderung ist im Rahmen einer Abmahnung üblich und der Betroffene kann somit ein kostenintensives Gerichtsverfahren verhindern. Es ist jedoch nicht so, dass der Abgemahnte der Forderung der Gegenseite ungeprüft nachkommen muss. Es besteht durchaus die Möglichkeit, sich gegen eine Abmahnung zu wehren.

Daher sollte sich der Betroffene nach dem Erhalt eine Abmahnung grundlegend zu den absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung informieren. Hierfür kann sicherlich erst einmal das Internet bemüht werden. Unterschiedliche Foren und Internetseiten bieten Ratschläge dazu, was nach dem Erhalt einer Abmahnung zu tun ist. Oftmals jedoch beschränkt sich dieser Rat darauf, lediglich eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Geldforderung zu ignorieren. Wer so vorgeht, der muss mit weiterführenden Konsequenzen rechnen. Denn die Gegenseite wird sich sicherlich nicht so einfach abspeisen lassen. In der Regel werden weitere Zahlungsaufforderungen, vielleicht ein Mahnverfahren oder im Extremfall sogar ein Gerichtsverfahren, folgen. Nicht jeder Abgemahnte hat die Nerven, die Zeit und die Lust, sich damit auseinander zusetzen. Gerade daher, weil am Ende die meisten Abgemahnten irgendwann doch die Entscheidung fällen, sich mit der Gegenseite zu einigen, sollte eine Verhandlung mit der Gegenseite nicht pauschal ausgeschlossen werden. Der Zeitpunkt einer Einigung sollte früh gewählt werden.

Wer sich gegen die Abmahnung von Daniel Sebastian wegen „Fedde Le Grand & Sultan + Ned Shepard – No good“ verteidigen möchte, der sollte die Angelegenheit mit einem Anwalt besprechen. Damit dieses Gespräch nicht gleich in einer Kostenerhöhung endet, bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte die Möglichkeit, die Abmahnung im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zu besprechen. Gerade dann, wenn das Lied im Rahmen eines German Top 100 Single Charts Download geladen wurde, besteht die Gefahr von weiteren Abmahnungen. Eventuell muss daher vorbeugend vor diesen Abmahnungen geschützt werden. Für den Laien ist das nur schwer machbar und in der Regel benötigt man hierfür die anwaltliche Vertretung. Damit auch hier wieder eine Kostendeckelung vorhanden ist, bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte die außergerichtliche Verteidigung für einen vorher festgelegten pauschalen Abgeltungsbetrag an, der bereits im ersten Telefonat mitgeteilt wird. Gerne können sich Betroffene an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte per E-Mail, durch einen persönlichen Besuch in der Kanzlei in Hamburg oder durch einen Telefonanruf wenden. Nach einem Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt sieht die Angelegenheit häufig anders aus.

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