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Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen Kontor Top of The Clubs Vol. 61

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Wer in Peer-to-Peer Netzwerken aktuelle German Top 100 Single Charts oder Sampler, wie z. B. Top of The Clubs Vol. 61 herunterlädt, der muss mit einer Abmahnung rechnen. Denn Rechtsanwalt Daniel Sebastian geht im Auftrag des Rechteinhabers DigiRights Administration gegen Internet-Anschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wird, das Musikwerk Top of The Clubs Vol. 61 Dritten zum Download angeboten zu haben. Wegen dieser Rechtsverletzung macht Daniel Sebastian eine Geldforderung in Höhe von 2400 € geltend. Weiterführend wird der Betroffene aufgefordert, eine Unterlassung- und Verpflichtungserklärung sowie einen Vergleich unterzeichnet abzugeben. Solch eine enorm hohe Geldforderung ist im Abmahnfall nicht die Regel. In der Vergangenheit wurden maximal bis zu 1200 € für die Rechtsverletzung urheberrechtlich geschützter Dateien gefordert. Rechtsanwalt Daniel Sebastian setzt mit seiner Forderung in Höhe von 2400 € neue negative Maßstäbe.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte ist davon überzeugt, dass die Forderung der Abmahnung wegen Top of The Clubs Vol. 61 zumindest in Anteilen zurückgewiesen werden kann. Der Betroffene muss nicht vorschnell und unüberlegt auf das Angebot der Gegenseite eingehen. Gerade bei einer Geldforderung in Höhe von 2400 € sollte die Abmahnung kritisch durch einen eigenen Anwalt hinterfragt werden. Ziel einer Verteidigung ist es, die Abmahnung zu prüfen und unberechtigte Anteile zurückzuweisen.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian weist in der Abmahnung wegen Top of The Clubs Vol. 61 darauf hin, dass im Falle einer Gerichtsverhandlung noch höhere Kosten auf dem Betroffenen zukommen. Dieses ist sicherlich nur eine Meinung. Gerichte akzeptieren in der Regel solch hohe Forderung im Falle einer Gerichtshandlung in den seltensten Fällen. Oftmals müssen die abmahnenden Kanzleien eine Niederlage einstecken und können ihre Ansprüche nicht durchsetzen.

Wie bereits angeführt ist der Abmahnung ein Vergleich beigefügt. Dieser sollte nicht unterzeichnet werden. Wer hier das von der Gegenseite vorgelegte Angebot unterzeichnet, der kann nicht mehr bezüglich der geforderten Geldsumme verhandeln. Dieses ist jedoch Mittelpunkt einer Verteidigung.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung von Daniel Sebastian wegen Top of The Clubs Vol. 61 konfrontiert werden, dann können sich gerne im Rahmen der kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an Dr. Wachs wenden. Eine Kontaktaufnahme ist auch durch einen persönlichen Besuch in der Kanzleien Hamburg oder per E-Mail möglich. Die außergerichtliche Verteidigung bietet Dr. Wachs für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag an. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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