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Abmahnung von .rka wegen "Total war Rome II - Hannibal at the gates" im Auftrag der Koch Media GmbH

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Ganz so beängstigend wie eine Konfrontation mit dem historischen Hannibal ist der Erhalt einer Abmahnung wohl nicht, kann jedoch durchaus für Aufregung sorgen. Derzeit müssen sich eine Vielzahl von Internetanschluss-Inhaber mit dem Vorwurf auseinandersetzen, das urheberrechtliche Spiel „Total war Rome II – Hannibal at the gates“ unerlaubt in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben. Der Rechteinhaber Koch Media GmbH hat eine Ermittlungsfirma damit beauftragt, aufzuzeichnen, über welche dynamische IP-Adresse das Spiel Dritten unerlaubt zum Download angeboten wurde. Wer in dieses Ermittlungsraster gerät, wird nur durch den reinen Zufall bestimmt. Das Problem bei dieser Art der Ermittlung ist jedoch, dass diese an der Haustür des Betroffenen endet. Wer letztendlich für die Rechtsverletzung an „Total war Rome II – Hannibal at the gates“ verantwortlich ist, lässt sich somit nicht sagen. Nun verhält es sich in der Praxis so, dass in der Regel eine Vielzahl von Personen denselben Internetanschluss nutzt. Die Kanzlei .rka geht in der Abmahnung wegen „Total war Rome II – Hannibal at the gates“ dem Anscheinsbeweis nach jedoch erst einmal davon aus, dass der angeschriebene und registrierte Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.

In der Abmahnung von .rka wegen „Total war Rome II – Hannibal at the gates“ macht die Gegenseite Schadenersatz und Unterlassungsansprüche geltend. Der Betroffene wird aufgefordert, einen Geldbetrag zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Gegen diese Forderung kann sich der Betroffene wehren. Es sollte im Rahmen einer anwaltlichen Vertretung geprüft werden, ob der Abgemahnte wirklich für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bestehen gute Chancen, die Forderung zumindest in Anteilen zurückzuweisen. Abgesehen davon: Auch wenn der registrierte Anschlussinhaber der Täter ist, geht es darum, die Forderung hinsichtlich der Angemessenheit kritisch zu prüfen. Was in dem jeweiligen Fall möglich ist, lässt sich pauschal nur schwer sagen. Daher sollte die Angelegenheit immer mit einem Anwalt besprochen werden.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet Betroffenen die Möglichkeit, die .rka Abmahnung für „Total war Rome II – Hannibal at the gates“ im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zu besprechen. Wenden Sie sich einfach an Dr. Wachs; er zeigt Ihnen die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung auf. Denn wer sich gegen die Abmahnung wehrt, der tut das in erster Linie außergerichtlich. Weitere Konsequenzen müssen also nicht befürchtet werden. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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