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Abmahnung von Schulenberg & Schenk wegen "Magische Reise nach Afrika"

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Die Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk gehen im Auftrag des Unternehmens KSM GmbH gegen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wurde, „Magische Reise nach Afrika“ unerlaubt in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben. Diese Rechtsverletzung wurde durch eine Ermittlungsfirma angeblich beweissicher festgestellt. Das Gegenteil hiervon zu beweisen, ist für den Laien nur schwer machbar. Daher muss sich der angeschriebene Anschlussinhaber in jedem Fall mit der Abmahnung der Kanzlei Schulenberg und Schenk Magische Reise nach Afrika auseinandersetzten.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Die Kanzlei Schulenberg und Schenk macht für die Gegenseite Schadensersatz und Unterlassungsansprüche geltend. Der Betroffene wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Geldbetrag zu zahlen. Üblicherweise fordert die Kanzlei für den Auftraggeber einen Pauschalbetrag.

Die Unterlassungserklärung ist die schriftliche Bestätigung, das abgemahnte Verhalten zu beenden und im Falle einer Wiederholungstat eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. In den meisten Fällen muss solch eine Erklärung auch abgegeben werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die von der Gegenseite in der Abmahnung mitgeschickte Unterlassungserklärung verwendet werden sollte. Die in Abmahnungen mitgeschickten Unterlassungserklärungen sind oft zu weit gefasst. Wer hier vorschnell und unüberlegt unterzeichnet, der hat nur wenige Chancen, den geforderten Geldbetrag abzuwehren.

Was kann der Betroffene im Falle einer Schulenberg und Schenk Abmahnung für „Magische Reise nach Afrika“ tun?

Erst einmal geht es darum, sich ausgiebig zu dem Thema zu informieren. Nur die wenigsten wissen, was nach dem Erhalt solch einer Abmahnung zu tun ist. Ziel einer Verteidigung ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abgibt. Dieses wird in den meisten Fällen durch eine kritische Prüfung durch einen Anwalt erreicht. Vorschnell und unüberlegt sollte hier nicht auf eigene Faust versucht werden, gegen die Schulenberg und Schenk Abmahnung für „Magische Reise nach Afrika“ vorzugehen. Denn die Kanzlei Schulenberg und Schenk geht derzeit im Auftrag der Rechteinhaber gerichtlich gegen diejenigen vor, die vor Jahren nicht angemessen auf die Abmahnung reagiert haben.

Was bietet die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte Abgemahnten?

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an Dr. Wachs wenden. Weiter besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail oder persönlich an die Kanzlei zu wenden. Die Verteidigung findet in erster Linie außergerichtlich statt und wird für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag angeboten.

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