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Abmahnung von Waldorf Frommer wegen "Die Abenteuer von Mr. Peabody & Sherman"

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Anschlussinhaber erhalten von Kanzlei Abmahnschreiben wegen illegalem Filesharing von Film

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München geht im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH gegen Personen vor, denen zur Last gelegt wird, urheberrechtlich geschützte Werke in Filesharingbörsen verbreitet zu haben. Im Falle solch einer Urheberrechtsverletzung wird in der Regel eine Abmahnung ausgesprochen. So auch in dem der Kanzlei Wachs zur Prüfung vorliegenden Fall wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Film „Die Abenteuer von Mr. Peabody & Sherman“.

Wegen dieses Vergehens fordert der Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH über die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 Euro. Die Summe setzt sich aus 215,00 Euro Aufwendungsersatz nebst 600,00 Euro Schadensersatz zusammen. Nicht jede Kanzlei schlüsselt die Forderung so konkret auf. Oft wird der pauschale Abgeltungsbetrag aus nicht exakt aufgeschlüsselten Posten zusammengesetzt. Gerade im Falle einer Abwehr der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Die Abenteuer von Mr. Peabody & Sherman“ ist es jedoch wichtig, zu wissen, wie hoch die Anwaltskosten und der Schadensersatz im Einzelnen sind.

Auf die Abmahnung von Waldorf Frommer für ´“Die Abenteuer von Mr. Peabody & Sherman“ muss in jedem Fall reagiert werden. Auch wenn der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht begangen hat, muss er sich mit dem Schreiben auseinandersetzen. Die Abmahnung ist – wie bereits angeführt – die übliche und vom Gesetzgeber vorgegebene Reaktion auf eine festgestellte Urheberrechtsverletzung. Dem Betroffenen ist damit die Möglichkeit gegeben, die Angelegenheit außergerichtlich zu beenden. In der Praxis verhält es sich so, dass die Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung wegen „Die Abenteuer von Mr. Peabody & Sherman“ ein Angebot macht. Der Abgemahnte muss hierauf nicht unbedingt und vorbehaltlos eingehen.

Es besteht die Möglichkeit, sich gegen die Forderung zu wehren. Ziel einer Verteidigung ist es, so wenig Kosten wie möglich zu haben und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abzugeben. In diesem Zusammenhang muss einzelfallabhängig entschieden werden, wie weit der Anschlussinhaber in die volle Verantwortung genommen werden kann.

Wenn auch Sie mit eine Abmahnung von Waldorf Frommer für „Die Abenteuer von Mr. Peabody & Sherman“ konfrontiert werden, dann können Sie sich wegen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 an Dr. Wachs wenden. In diesem ersten, unverbindlichen Gespräch berät Sie Dr. Wachs zu den Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung und Abwehr der Abmahnung.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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