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Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Hart of Dixie - Who Says You Can't Go Home“ - Hilfe finden Sie hier

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Aktuell wird der Titel „Hart of Dixie – Who Says You Can't Go Home“ durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für den Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH abgemahnt. Dem Betroffenen wird in der Abmahnung zur Last gelegt, das streitgegenständliche Filmwerk unerlaubt verbreitet zu haben.

Was wird in der Abmahnung von Waldorf Frommer für „Hart of Dixie – Who Says You Can't Go Home“ gefordert?

Vereinfacht gesagt besteht die Forderung der Abmahnung aus drei Bestandteilen: der Erstattung der angefallenen Kosten, der Zahlung von Schadensersatz und der Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Nicht in allen Fällen muss die Forderung der Abmahnung für „Hart of Dixie – Who Says You Can't  Go Home“ erfüllt werden. Es besteht durchaus die Möglichkeit, die Forderung zu prüfen und unberechtigte Anteile zurückzuweisen.

Wie ist das möglich?

Die Gegenseite geht in der Abmahnung immer von dem pauschalen Fall aus, dass der registrierte Anschlussinhaber die Rechtsverletzung auch selber begangen hat. Dieses ist jedoch nicht immer der Fall. Die Praxis hat gezeigt, dass es unterschiedlichste Fall Konstellationen gibt, die den Ansatz einer Verteidigung möglich machen. Zum Beispiel muss hinterfragt werden, wer die Rechtsverletzung begangen hat - Anschlussinhaber oder Dritte. Wenn der Abgemahnte die Rechtsverletzung an dem Film wegen „Hart of Dixie – Who Says You Can't Go Home“ nicht selber begangen hat, dann kann zum Beispiel der Schadensersatz zurückgewiesen werden. Schadensersatz zahlt nämlich nur derjenige, der die Rechtsverletzung auch begangen hat. Hiervon losgelöst jedoch besteht in der Regel weiterhin die Erstattung angefallener Kosten. Jedoch auch hier kann geprüft werden, ob der Anschlussinhaber bei der Überlassung seines Anschlusses die damit einhergehenden Kontrollen und Sicherungspflichten hinreichend erfüllt hat. Die Ansprüche an den Anschlussinhaber variieren und hängen davon ab, wer den Internetanschluss genutzt hat. Der Gesetzgeber erwartet zum Beispiel, dass bei der Überlassung des Internetanschlusses an minderjährige Kinder diese über mögliche Gefahren des Filesharing aufgeklärt werden und die Nutzung von Tauschbörsen untersagt wird. Wie weitreichend die Einhaltung der Verbote überprüft werden muss und was hier zumutbar ist, dazu gibt es unterschiedliche Rechtsprechung und Urteile.

Fakt ist jedoch, dass der Empfänger der Waldorf-Frommer-Abmahnung für „Hart of Dixie – Who Says You Can't Go Home“ der Anschuldigung nicht wehrlos ausgesetzt ist.

Die Praxis hat gezeigt, dass die Verteidigung gegen Abmahnungen gute Erfolgsaussichten mit sich bringt. Sicherlich sollte hierbei argumentativ stichfest vorgegangen werden. Die Zahlung kategorisch abzulehnen und lediglich eine Unterlassungserklärung aus dem Internet abzugeben ist eine, aber nicht die beste Lösung. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München Nichtzahler auch verklagen. Wie der Empfänger der Abmahnung von Waldorf Frommer für „Hart of Dixie – Who Says You Can't Go Home“ vorgeht, ist sicherlich auch Typ abhängig und hängt damit zusammen, welche Bereitschaft zur juristischen Auseinandersetzung besteht. Der eine möchte die Angelegenheit schnellstmöglich und kostengünstig beenden und beauftragt einen Anwalt um sich der Angelegenheit anzunehmen. Der andere wiederum sieht sich in seinen Rechten verletzt, liest stundenlang Foren, wettert gegen dies und jenes und muss sich letztendlich mit weiteren Anwaltsbriefen, weiteren Zahlungsaufforderungen, einem Mahnverfahren oder sogar einer kostenintensiven Klage auseinandersetzen.

Nach dem Erhalt der Waldorf-Frommer-Abmahnung für „Hart of Dixie – Who Says You Can't Go Home“ geht es darum, sich ausgiebig über die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer Verteidigung zu informieren. Wie bereits angeführt, sind diese Einschätzung und Bewertung von unterschiedlichen Faktoren ab. Daher sollten sich Empfänger einer Abmahnung immer an einen in der Materie kündigen Anwalt wenden.

Was bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte im Falle der Abmahnung?

Wenn auch Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen der Serie „Hart of Dixie – Who Says You Can't Go Home“ erhalten haben, dann können Sie sich gerne im Rahmen der kostenlosen, telefonischen ersten Schätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In diesem Gespräch geht es darum den Fall näher zu beleuchten und individuelle Umstände zu berücksichtigen. Hiernach kann der Empfänger der Abmahnung entscheiden, was das Beste für ihn ist. Die daraufhin möglicherweise folgende Verteidigung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag an, der in diesem ersten Gespräch mitgeteilt wird. Ein Kostenrisiko ist somit minimiert. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


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